KBV-Broschüre "Verordnungen in Psychotherapiepraxen" neu aufgelegt
Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können seit einigen Jahren Soziotherapie, medizinische Reha, Krankenhausbehandlung und Krankenbeförderung verordnen. Hinzu kamen 2021 Ergotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP).
Zu diesem Thema hat die Kassenärztliche Vundesvereinigung (KBV) jetzt ihre Broschüre „Verordnungen in Psychotherapiepraxen“ neu aufgelegt. In dem Serviceheft werden die wichtigsten Regeln und Grundlagen der Verordnung vorgestellt. Auf jeden Leistungsbereich, ob Ergotherapie, pHKP oder Soziotherapie, wird näher eingegangen: Was gehört dazu? Welche Indikationen müssen vorliegen? Wie ist das Formular auszufüllen? Auf 20 Seiten sind die wichtigsten Informationen grafisch anschaulich aufbereitet.
[Quelle: KBV]
Das Serviceheft „Verordnungen in Psychotherapiepraxen“ aus der Reihe PraxisWissen steht HIER zum Donwload bereit.
Außerdem können Praxen das Heft als gedrucktes Exemplar bei der KBV bestellen. Weitere Informationen dazu finden Sie HIER.