Kammermitglied Andreas Stamm als Experte im Anhörverfahren des Innenausschusses des Landtags RLP
Im Hinblick auf eine mögliche Änderung des Landesglücksspielgesetzes führte der rheinland-pfälzische Landtag am 13. Januar 2021 ein Anhörungsverfahren durch. Auch LPK-Kammermitglied Andreas Stamm wurde um eine Stellungnahme gebeten. Zur Debatte stand vor allem die so genannte "Abstandsregelung", die einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen Spielhallen untereinander sowie zu Kinder- und Jugendeinrichtungen vorsieht. Der Psychologische Psychotherapeut Stamm ist seit 1992 Leiter der Suchtberatungsstelle "Die Tür" in Trier und damit auch Leiter der Ambulanten Suchtbehandlung dieser Einrichtung. Seit 2008 verfügt die Beratungsstelle über eine Fachstelle Glücksspielberatung. Herr Stamm konnte also aus seiner eigenen beruflichen Erfahrung berichten, welche Folgen die Abhängigkeit von Glücksspiel nach sich zieht und machte dabei deutlich, dass er mit seiner Stellungnahme auch die Wahrnehmung und Erfahrungen betroffener Spieler*innen vertreten möchte.
Konsequenzen des exzessiven Glücksspiels seien häufig gewaltige Vermögensverluste, Überschuldung und daraus resultierend erhebliche psychosoziale Probleme, etwa Ehe- und Partnerschaftsprobleme, Straftaten, Verlust der Arbeit sowie die Entwicklung psychischer Erkrankungen, beispielsweise Depressionen. Andreas Stamm betonte, dass Glückspielsucht eine anerkannte Krankheit sei. Er forderte daher, analog zu Tabak- und Alkoholwerbung, öffentliche Präsenz und Werbung für Glücksspiel abzulehnen. Die Präsenz von Spielstätten in der Innenstadt signalisiere "Normalität", Glückspiel würde als Bestandteil des öffentlichen Lebens wahrgenommen. Aus Sicht der Suchtberatungsstelle sollten Spielstätten nur außerhalb der Innenstädte, beispielsweise in Gewerbegebieten angesiedelt werden. Dort sei die Gefahr geringer, dass Glückspieler zum Spielen verleitet würden. Herr Stamm plädierte für die Abstandsregelungen und riet aus fachlicher Sicht dringend vor einer Verringerung des Abstandes ab. Die weitere Reglementierung des Glücksspiels diene dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, der Gesamtbevölkerung vor der Glücksspielsucht und dem Schutz krankhafter erwachsener Glücksspieler.
Konsequenzen des exzessiven Glücksspiels seien häufig gewaltige Vermögensverluste, Überschuldung und daraus resultierend erhebliche psychosoziale Probleme, etwa Ehe- und Partnerschaftsprobleme, Straftaten, Verlust der Arbeit sowie die Entwicklung psychischer Erkrankungen, beispielsweise Depressionen. Andreas Stamm betonte, dass Glückspielsucht eine anerkannte Krankheit sei. Er forderte daher, analog zu Tabak- und Alkoholwerbung, öffentliche Präsenz und Werbung für Glücksspiel abzulehnen. Die Präsenz von Spielstätten in der Innenstadt signalisiere "Normalität", Glückspiel würde als Bestandteil des öffentlichen Lebens wahrgenommen. Aus Sicht der Suchtberatungsstelle sollten Spielstätten nur außerhalb der Innenstädte, beispielsweise in Gewerbegebieten angesiedelt werden. Dort sei die Gefahr geringer, dass Glückspieler zum Spielen verleitet würden. Herr Stamm plädierte für die Abstandsregelungen und riet aus fachlicher Sicht dringend vor einer Verringerung des Abstandes ab. Die weitere Reglementierung des Glücksspiels diene dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, der Gesamtbevölkerung vor der Glücksspielsucht und dem Schutz krankhafter erwachsener Glücksspieler.
21.01.2021