Jobsharing und Anstellung in psychotherapeutischen Praxen
Jobsharing und Anstellung in psychotherapeutischen Praxen sind ab sofort leichter möglich. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist am 15. September 2016 in Kraft getreten.
Den Beschluss des G-BA, sowie die Pressemeldung der BPtK finden Sie hier.
Den Beschluss des G-BA, sowie die Pressemeldung der BPtK finden Sie hier.
19.09.2016