Jetzt anmelden zur Weiterbildung zum Rechtspsychologisch-sachverständigen Psychotherapeut
Immer wieder hört man von Klagen über die mangelnde Qualität von Sachverständigen-Gutachten bzw. über fehlende Qualifikation von GutachterInnen. Aus diesem Grund haben sich die Psychotherapeutenkammern schon vor einigen Jahren zusammengetan und Qualifikationsstandards erarbeitet, die man in Rheinland-Pfalz über eine entsprechende Weiterbildung erwerben kann. Diese kann mit verschiedenen Schwerpunkten absolviert werden (von der LPK RLP können momentan Familienrecht und Strafrecht anerkannt werden).
Auch die Politik hat auf die oftmals geäußerten Klagen vor allem bei familienrechtlichen Begutachtungen reagiert und in der letzten Legislaturperiode entsprechende Mindeststandards für familienrechtliche Begutachtungen erlassen. Hier wurden auch die Berufe, die grundsätzlich zur Sachverständigentätigkeit im Familienrecht befugt sein sollen, definiert. In diesen Katalog sind sowohl Psychologische PsychotherapeutInnen als auch Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen aufgenommen worden, mit entsprechender fachlicher Weiterbildung im Gebiet der Gutachtenerstellung. Die von der Psychotherapeutenkammer geführte Sachverständigenliste soll es den zuständigen Richtern ermöglichen, qualifizierte Sachverständige zu bestellen und zu beauftragen. Hierbei ist insbesondere auf die Qualifikation als approbierte Psychotherapeuten zu verweisen, die in den verschiedenen Schwerpunkten als Sachverständige oftmals eine sehr wesentliche Kompetenz darstellt. Im Herbst 2018 startet ein neues Grundlagenmodul zur Qualifizierung als forensische(r) Sachverständige(r) am Institut für Qualitätssicherung forensischer Sachverständigentätigkeit (IQfSV). Weitere Informationen zu diesem Weiterbildungsmodul finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Weiterbildung "Gutachterliche Tätigkeit im Bereich der Rechtspsychologie" finden Sie hier.
Auch die Politik hat auf die oftmals geäußerten Klagen vor allem bei familienrechtlichen Begutachtungen reagiert und in der letzten Legislaturperiode entsprechende Mindeststandards für familienrechtliche Begutachtungen erlassen. Hier wurden auch die Berufe, die grundsätzlich zur Sachverständigentätigkeit im Familienrecht befugt sein sollen, definiert. In diesen Katalog sind sowohl Psychologische PsychotherapeutInnen als auch Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen aufgenommen worden, mit entsprechender fachlicher Weiterbildung im Gebiet der Gutachtenerstellung. Die von der Psychotherapeutenkammer geführte Sachverständigenliste soll es den zuständigen Richtern ermöglichen, qualifizierte Sachverständige zu bestellen und zu beauftragen. Hierbei ist insbesondere auf die Qualifikation als approbierte Psychotherapeuten zu verweisen, die in den verschiedenen Schwerpunkten als Sachverständige oftmals eine sehr wesentliche Kompetenz darstellt. Im Herbst 2018 startet ein neues Grundlagenmodul zur Qualifizierung als forensische(r) Sachverständige(r) am Institut für Qualitätssicherung forensischer Sachverständigentätigkeit (IQfSV). Weitere Informationen zu diesem Weiterbildungsmodul finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Weiterbildung "Gutachterliche Tätigkeit im Bereich der Rechtspsychologie" finden Sie hier.
27.06.2018