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Intervisionsgruppenleiter*innen und Fortbildungsveranstalter*innen müssen Unterlagen einsenden

Ulrich Bestle, Mitglied des Vorstands der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, hat sich mit zwei für die Fortbildung zuständigen Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle, Sabine Bennemann und Melanie Konhäuser-Schreiber sowie Kammerjuristin Julia Schabbach und Geschäftsführerin Petra Regelin zu einer Besprechung getroffen. Themen waren unter anderem die Weiterentwicklung des Bereichs Fortbildung, ein Informationspapier für Neumitglieder sowie die Intervisionsgruppen.

Erneut wurde festgestellt, dass viele Leiter*innen von Intervisisonsgruppen die Sitzungsprotokolle leider nicht zuverlässig bei der Kammer einreichen. Gruppenleiter*innen sind verpflichtet, Kopien der Sitzungsprotokolle gesammelt einmal pro Jahr bei der LPK RLP einzureichen. Dort werden dann die Fortbildungspunkte ermittelt und den Punktekonten der TeilnehmerInnen der LPK RLP gutgeschrieben. Sollten zwei Jahre lang keine Sitzungsprotokolle bei der Geschäftsstelle der LPK RLP eingehen, geht die Kammer davon aus, dass die anerkannte Intervisionsgruppe nicht mehr existiert. Die Intervisionsgruppe gilt dann automatisch als aufgelöst. Bei Sitzungsprotokollen die älter als zwei Jahre sind und verspätet eigereicht werden, können die Fortbildungspunkte den Teilnehmern nicht mehr gut geschrieben werden. Ein ähnliches Problem betrifft die Veranstalter*innen von Fortbildungen. Auch hier werden häufig nach der Veranstaltung die Teilnahmelisten nicht an die Kammer zurückgeschickt. Dabei sind die Veranstalter*innen verpflichtet, die Übermittlung der Teilnahmelisten – ggf. für verschiedene Veranstaltungsteile getrennt - mit ihrer Unterschrift innerhalb von vier Wochen nach Veranstaltungsende an die LPK RLP zurückzusenden. Die Zertifizierung der Veranstaltung kann von der LPK RLP nachträglich aufgehoben werden, soweit diese Vorschriften und Vorgaben nicht erfüllt werden.

Ulrich Bestle, Melanie Kohnhäuser-Schreiber, Sabine Bennemann

26.02.2020
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