Intervisionsgruppen auch digital möglich
Aufgrund der Corona-Pandemie sind persönliche Treffen für Intervisionsgruppen momentan kaum möglich. Die Fortbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz lässt jedoch auch die digitale Durchführung von Intervisionsgruppen zu. Dies gilt nicht nur während der Pandemie.
Auch bei digitalen Treffen müssen von der/dem Gruppenleiter*in Sitzungsprotokolle ausgefüllt werden. Da eine persönliche Unterschrift der Teilnehmer*innen bei digitalen Sitzungen schwierig zu realisieren ist, reicht es in diesem Fall aus, wenn die/der Gruppenleiter*in alle Teilnehmer*innen gut leserlich auflistet und die Teilnahme mit seiner Unterschrift bestätigt. Barcode-Etiketten und persönliche Unterschriften der Teilnehmer*innen sind bei digitalen Sitzungen also nicht nötig. Die Sitzungsprotokolle können gesammelt zum Jahresende bei der Geschäftsstelle der Landespsychotherapeutenkammer eingereicht werden, damit den Teilnehmer*innen die Fortbildungspunkte gutgeschrieben werden.
In diesem Zusammenhang erinnert die Landespsychotherapeutenkammer daran, dass Intervisionsgruppen storniert werden, wenn sie zwei Jahre lang keine Sitzungsprotokolle bei der Kammer einreichen. Dies bedeutet, dass spätestens jetzt die Protokolle aus dem Jahr 2019 eingereicht werden müssen, wenn die Gruppe nicht im Januar 2021 storniert werden soll.
Auch bei digitalen Treffen müssen von der/dem Gruppenleiter*in Sitzungsprotokolle ausgefüllt werden. Da eine persönliche Unterschrift der Teilnehmer*innen bei digitalen Sitzungen schwierig zu realisieren ist, reicht es in diesem Fall aus, wenn die/der Gruppenleiter*in alle Teilnehmer*innen gut leserlich auflistet und die Teilnahme mit seiner Unterschrift bestätigt. Barcode-Etiketten und persönliche Unterschriften der Teilnehmer*innen sind bei digitalen Sitzungen also nicht nötig. Die Sitzungsprotokolle können gesammelt zum Jahresende bei der Geschäftsstelle der Landespsychotherapeutenkammer eingereicht werden, damit den Teilnehmer*innen die Fortbildungspunkte gutgeschrieben werden.
In diesem Zusammenhang erinnert die Landespsychotherapeutenkammer daran, dass Intervisionsgruppen storniert werden, wenn sie zwei Jahre lang keine Sitzungsprotokolle bei der Kammer einreichen. Dies bedeutet, dass spätestens jetzt die Protokolle aus dem Jahr 2019 eingereicht werden müssen, wenn die Gruppe nicht im Januar 2021 storniert werden soll.
14.12.2020