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Interessantes LPK-Webseminar zum Thema Komplexbehandlungen am Beispiel Borderline

Die Behandlung von schwer psychisch kranken Menschen ist eine Herausforderung, vor allem im ambulanten Setting. Um eine gute Versorgung sicherzustellen, ist die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Leistungserbringern nötig, die an der Behandlung beteiligt sind, unter anderem Psychotherapeut*innen, Psychiater*innen, Kliniken, Betreuer*innen, Krankenkassen und Soziotherapeut*innen. Die Behandlung der meist chronischen Erkrankungen muss langfristig angelegt sein und sollte idealerweise in enger Abstimmung der Akteur*innen erfolgen. Die Realität sieht im Moment leider oft anders aus: Häufig wird nicht nach einem abgestimmten Behandlungsplan gearbeitet, Kommunikation zwischen den Akteur*innen findet kaum statt, zusätzlicher Aufwand wird nicht finanziert.
Um die Situation zu verbessern, hat der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt, eine Richtlinie zu erarbeiten, die insbesondere für schwer psychisch kranke Menschen mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf diagnoseorientiert und leitliniengerecht „eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung“ ermöglichen soll. Was dies konkret bedeutet, wurde in einem LPK-Webseminar mit dem Titel „Wie können wir schwer psychisch kranke Menschen gut behandeln? Komplexbehandlungen am Beispiel Borderline“ am 6. Mai 2021 erörtert.

Dr. Andrea Benecke, Vizepräsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz und Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) konnte rund 70 Teilnehmer*innen begrüßen. Sie moderierte die Veranstaltung und führt in die Problematik ein, bevor Sie das Wort dem ersten Referenten übergab.
Dipl.-Psych. Timo Harfst, Psychologischer Psychotherapeut und stellvertretender Geschäftsführer der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), erläuterte ausführlich den momentanen Stand der Beratungen zur neuen Richtlinie, in deren Erarbeitung die Bundespsychotherapeutenkammer beratend eingebunden ist.
Doch auch schon jetzt, während die neue Richtlinie zur Komplexbehandlung noch erarbeitet wird, findet mancherorts vernetzte Behandlung von schwer psychisch kranken Patient*innen im ambulanten Setting statt. Ein Beispiel gelungener Komplexversorgung stellte der zweite Referent, Dipl.-Psych. Hans Gunia, vor. Er ist niedergelassener Verhaltenstherapeut, Dozent und Supervisor für Verhaltenstherapie und Dialektisch Behaviorale Therapie (DBT) sowie Mitbegründer des Darmstädter DBT-Netzwerkes. In seinem Vortrag berichtet er darüber, wie das ambulante DBT-Netzwerk in Darmstadt aufgebaut wurde und wie dort Menschen mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung behandelt werden. Hans Gunia stellte zunächst das Krankheitsbild der Borderline-Persönlichkeitsstörung vor und erläuterte dann die Vorteile des vernetzten Arbeitens für Patient*innen und für Psychotherapeut*innen.

Abschließend wurden die beiden Vorträge diskutiert und die Teilnehmer*innen hatten die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Veranstaltung machte deutlich, dass die neue Versorgungsform der Komplexbehandlung bessere Behandlungsoptionen für schwer kranke Patient*innen verspricht, bei deren Koordinierung Psychotherapeut*innen eine entscheidende Rolle zukommen sollte. Frau Dr. Benecke kündigte an, dass die Kammer eine weitere Veranstaltung zur Information ihrer Mitglieder plane, wenn die neue Richtlinie zur Komplexbehandlung beschlossen wurde.

Die Präsentationen der Referenten zum Download:

 

oben: Dr. Andrea Benecke, Hans Gunia; unten: Timo Harfst

Präsentation von Timo Harfst

11.05.2021
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