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Höhere Honorare für die Behandlung von Soldat*innen in Privatpraxen

[BPtK-News] Rückwirkend ab dem 1. August erhalten Psychotherapeut*innen in Privatpraxen für die Behandlung von Soldat*innen eine höhere Vergütung. Damit sind langwierige Verhandlungen zwischen dem Bundesverteidigungsministerium und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) abgeschlossen. Die seit über einem Jahr bestehende höhere Bewertung aller antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab wird damit zumindest teilweise nachvollzogen.

Ab dem 1. August 2020 gilt für die psychotherapeutischen Leistungen bei Soldat*innen in Privatpraxen der 2,3-fache Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Zusätzlich erhalten Psychotherapeut*innen, die eine tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie durchführen, 5 Euro Zuschlag pro Sitzung. Insgesamt erhalten Psychotherapeut*innen damit für eine Verhaltenstherapie zukünftig rund 103 Euro und für eine tiefenpsychologisch fundierte oder eine analytische Psychotherapie rund 100 Euro pro Sitzung. Die unterschiedliche Vergütung der Psychotherapieverfahren ergibt sich aus einer historisch ungleichen Bewertung der Leistungen in der GOÄ. Forderungen der BPtK nach einer weiteren Angleichung an die Vergütung in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung wurden vom Bundesverteidigungsministerium abgelehnt.

Darüber hinaus kann rückwirkend vom 9. April 2020, zunächst befristet bis zum 30. September 2020, einmal pro Sitzung der Hygienezuschlag (GOÄ 245) zum 1,7-fachen Satz abgerechnet werden. Sollte dieser Hygienezuschlag durch eine Vereinbarung von Bundesärztekammer und Privater Krankenversicherung verlängert werden, gilt dies automatisch auch für die Vereinbarung der BPtK mit der Bundeswehr.

Foto: Shutterstock

21.09.2020
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