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Gutachten, Berichte, Stellungnahmen – was ist zu beachten?

Häufig werden Psychotherapeut*innen mit der Bitte um Bescheinigungen und Stellungnahmen konfrontiert, beispielsweise von schulischer oder amtlicher Seite. Welche Konsequenzen kann das Verfassen solcher Schriftstücke haben, etwa wenn sie in gerichtlichem Kontext herangezogen werden? Was ist zu beachten? Darüber informierten die Kammer-Juristinnen Saskia Kollarich und Tamina Bührer zusammen mit Kammerpräsidentin Sabine Maur in der digitalen LPK-Veranstaltung "Berichte, Stellungnahmen und Co.“. Es handelte sich um den vierten und letzten Teil der Fortbildungsreihe „Berufsrecht zum Frühstück“, die sich verschiedenen relevanten Themen im Rahmen der Therapie mit Kindern und Jugendlichen widmete.

Zunächst erläuterte Tamina Bührer die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Auskunftserteilung, insbesondere mit Blick auf die Schweigepflicht. Als wichtige Ausnahme nannte sie Kindeswohlgefährdungen, bei welchen eine gesetzliche Auskunftspflicht gilt.

Außerdem erklärte die Juristin, warum Ladungen als Zeug*in vor Gericht keinesfalls ignoriert werden sollten und was bei Anfragen von Strafgerichten, Staatsanwaltschaften oder Polizei zu beachten ist. Auch gesetzlich geregelte Auskunftsgesuche von Krankenkassen, dem medizinischen Dienst, Berufsgenossenschaften, Ämtern und der Agentur für Arbeit waren Thema.

Anschließend übernahm Saskia Kollarich und referierte über Gutachten, freiwillige Berichte und Bescheinigungen. Für die Erstellung von Sachverständigengutachten gibt die Berufsordnung vor, dass keine Vermischung von Therapie und Gutachten stattfinden darf und insbesondere die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht einzuhalten sind.

Ein Schwerpunkt war zudem die Erstellung von Bescheinigungen und Berichten in Konstellationen mit strittigen Sorgeberechtigten. Frau Kollarich betonte in ihrem Vortrag, dass Psychotherapeut*innen das informationelle Selbstbestimmungsrecht auch minderjähriger Patient*innen zu wahren haben und vorrangig dem Wohl ihrer Patientinnen und Patienten verpflichtet sind.

Abschließend wurden verschiedene Beispiele aus der Praxis vorgestellt, zu denen die Juristinnen und Kammerpräsidentin Sabine Maur Stellung bezogen. Die Präsidentin ging außerdem auf Begutachtung und Berichte im Kontext geschlechtsangleichender Maßnahmen ein.

Die Teilnehmer*innen nutzen rege die Gelegenheit für Fragen und gaben sehr positives Feedback.

[Screenshot vom 19.6.2024: Oben S. Kollarich, unten T. Bührer u. S. Maur]

20.06.2024
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