Gruppenpsychotherapie ab 1. Juli besser honoriert - Bewertungsausschuss verwendet neue Vergütungssystematik
Der Bewertungsausschuss hat zum 1. Juli 2017 eine deutlich bessere Vergütung der gruppenpsychotherapeutischen Leistungen beschlossen. Der aktuelle Beschluss verwendet dabei eine neue Vergütungssystematik. Künftig richtet sich die Höhe der Vergütung differenziert nach der Zahl der jeweils anwesenden Gruppenteilnehmer. Die alte Einteilung in kleine und große Gruppen wurde in diesem Zusammenhang aufgehoben. In diesem Zuge wird das gesamte Kapitel 35.2 EBM neu strukturiert. Auch die Leistungen der Einzelpsychotherapie und der Testdiagnostik erhalten neue Gebührenordnungspositionen.
Mit dem Beschluss wird insbesondere die Vergütung für größere Gruppen substanziell angehoben. Im Durchschnitt steigt die Vergütung für gruppenpsychotherapeutische Leistungen um ein Fünftel. Die Höhe der Vergütung schwankt pro Patient und 100-minütiger Therapieeinheit zwischen 51,07 Euro bei neun Teilnehmern und 88,03 Euro bei drei Teilnehmern. Damit entspricht die Vergütung für eine Gruppe mit drei Teilnehmern der bisherigen Vergütung für die kleine Gruppe. Für die Gruppe mit vier Teilnehmern resultiert dagegen eine im Vergleich zur bisherigen Regelung um 16 Prozent geringere Vergütung je Patient. Dadurch wird der Aufwand für die Behandlung in kleinen Gruppen, die nicht zuletzt in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen bedeutsam sind, schlechter abgebildet.
Bei der Reform der Psychotherapie-Richtlinie hatte der Gemeinsame Bundesausschuss keine relevanten Impulse für die gesetzlich geforderte Förderung der Gruppentherapie gesetzt. Im Gegenteil führt die Zweiteilung der Kurzzeittherapie gerade auch für die Gruppentherapie zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Kleinere Vereinfachungen im Gutachterverfahren und Anpassungen bei der Gruppengröße können diese Nachteile nicht kompensieren. Mit dem aktuellen Beschluss erfährt dagegen die Gruppenpsychotherapie eine deutliche Aufwertung. Der zusätzliche Aufwand der Gruppentherapie im Vergleich zur Einzeltherapie wird besser abgebildet - mit Ausnahme der kleinen Gruppen.
Ausführliche Informationen zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie und zu den Honorarbeschlüssen finden sich in der Praxis-Info "Psychotherapie-Richtlinie" der BPtK.
Zur Praxis-Info "Psychotherapie-Richtlinie" gelangen Sie hier. Eine Übersicht zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) finden Sie hier.
Mit dem Beschluss wird insbesondere die Vergütung für größere Gruppen substanziell angehoben. Im Durchschnitt steigt die Vergütung für gruppenpsychotherapeutische Leistungen um ein Fünftel. Die Höhe der Vergütung schwankt pro Patient und 100-minütiger Therapieeinheit zwischen 51,07 Euro bei neun Teilnehmern und 88,03 Euro bei drei Teilnehmern. Damit entspricht die Vergütung für eine Gruppe mit drei Teilnehmern der bisherigen Vergütung für die kleine Gruppe. Für die Gruppe mit vier Teilnehmern resultiert dagegen eine im Vergleich zur bisherigen Regelung um 16 Prozent geringere Vergütung je Patient. Dadurch wird der Aufwand für die Behandlung in kleinen Gruppen, die nicht zuletzt in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen bedeutsam sind, schlechter abgebildet.
Bei der Reform der Psychotherapie-Richtlinie hatte der Gemeinsame Bundesausschuss keine relevanten Impulse für die gesetzlich geforderte Förderung der Gruppentherapie gesetzt. Im Gegenteil führt die Zweiteilung der Kurzzeittherapie gerade auch für die Gruppentherapie zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Kleinere Vereinfachungen im Gutachterverfahren und Anpassungen bei der Gruppengröße können diese Nachteile nicht kompensieren. Mit dem aktuellen Beschluss erfährt dagegen die Gruppenpsychotherapie eine deutliche Aufwertung. Der zusätzliche Aufwand der Gruppentherapie im Vergleich zur Einzeltherapie wird besser abgebildet - mit Ausnahme der kleinen Gruppen.
Ausführliche Informationen zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie und zu den Honorarbeschlüssen finden sich in der Praxis-Info "Psychotherapie-Richtlinie" der BPtK.
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17.05.2017