Grundsatzurteil: Arztbewertungsportale müssen Aussagen beweisen
Ärzte können gegen Einträge auf Bewertungsportalen vorgehen, wenn diese Falschbehauptungen enthalten. Das hat das Landgericht München, wie jetzt bekannt wurde, bereits Ende Mai entschieden und damit die Rechte der Ärzteschaft gegenüber Bewertungsplattformen gestärkt (Az.: 25 O 1870/15). Zum vollständigen Artikel auf aerzteblatt.de gelangen Sie hier.
24.07.2017