Gleiche Chance auf Behandlung in Stadt und Land - BPtK fordert Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert die neue Bundesregierung auf, die Versorgung psychisch kranker Menschen auf dem Land zu verbessern. Insbesondere dort fehlen psychotherapeutische Praxen. Damit psychisch kranke Menschen auf dem Land die gleiche Chance auf eine Behandlung haben wie in der Stadt, sind bis zu 4.000 neue Niederlassungen notwendig. Die neue Bundesregierung sollte deshalb den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit einer Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung beauftragen. Der G-BA sollte verpflichtet werden, noch im Jahr 2018 die Verhältniszahlen für die Arztgruppe der Psychotherapeuten auf dem Land und in der Stadt einheitlicher zu gestalten.
Psychisch kranke Menschen auf dem Land haben bisher eine viel geringere Chance, einen Behandlungsplatz bei einem Psychotherapeuten zu finden als Menschen in Ballungszentren. Ursache hierfür ist, dass der G-BA für ländliche Regionen deutlich weniger Psychotherapeuten vorsieht als für Großstädte. Während sich in Städten 36,1 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner niederlassen dürfen, sind es in ländlichen Regionen im ungünstigsten Fall nur 12,8 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner. „Die beträchtlichen Unterschiede zwischen Stadt und Land sind nicht zu begründen“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Psychische Erkrankungen sind auf dem Land nur unwesentlich seltener als in der Stadt.“ Epidemiologische Daten belegen: In Großstädten werden 30 Prozent der Menschen jedes Jahr psychisch krank, auf dem Land sind es 27 Prozent.
Erst wenn der Gesetzgeber die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen ausdrücklich zur Änderung der Bedarfsplanung verpflichtet, lässt sich die massive Unterversorgung von psychisch kranken Menschen auf dem Land beseitigen. „Dabei muss der Gesetzgeber diesmal dafür sorgen, dass sich der G-BA an Aufträge und Fristen hält“, mahnt Munz. Der G-BA hatte bereits den gesetzlichen Auftrag, bis Ende 2016 insbesondere die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu verbessern. Bis jetzt hat er diesen Auftrag nicht umgesetzt.
Verantwortlich dafür sind die beiden großen Akteure im G-BA. Der GKV-Spitzenverband agiert in der ambulanten Versorgung psychisch kranker Menschen mit nachgewiesen falschen Annahmen und spricht in Verkennung der Realität von „Überversorgung“. Für die Kassenärztliche Bundesvereinigung spielen honorarpolitische Überlegungen eine zentrale Rolle. Obwohl Psychotherapeuten in großen Teilen extrabudgetär vergütet werden, besteht für die Kassenärztlichen Vereinigungen die Gefahr, dass sie für niedergelassene Ärzte geringere Einkommenszuwächse verhandeln können, wenn sie dringend benötigte psychotherapeutische Praxen zulassen. „Der Gesetzgeber darf dieses eigennützige Aufschieben seiner Aufträge nicht mehr hinnehmen“, fordert BPtK-Präsident Munz. Mittelfristig muss auch entschieden werden, wie neue Bedarfe in der ambulanten Versorgung zu finanzieren sind. Auch hier ist der Gesetzgeber noch in dieser Legislaturperiode gefordert.
Psychisch kranke Menschen auf dem Land haben bisher eine viel geringere Chance, einen Behandlungsplatz bei einem Psychotherapeuten zu finden als Menschen in Ballungszentren. Ursache hierfür ist, dass der G-BA für ländliche Regionen deutlich weniger Psychotherapeuten vorsieht als für Großstädte. Während sich in Städten 36,1 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner niederlassen dürfen, sind es in ländlichen Regionen im ungünstigsten Fall nur 12,8 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner. „Die beträchtlichen Unterschiede zwischen Stadt und Land sind nicht zu begründen“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „Psychische Erkrankungen sind auf dem Land nur unwesentlich seltener als in der Stadt.“ Epidemiologische Daten belegen: In Großstädten werden 30 Prozent der Menschen jedes Jahr psychisch krank, auf dem Land sind es 27 Prozent.
Erst wenn der Gesetzgeber die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen ausdrücklich zur Änderung der Bedarfsplanung verpflichtet, lässt sich die massive Unterversorgung von psychisch kranken Menschen auf dem Land beseitigen. „Dabei muss der Gesetzgeber diesmal dafür sorgen, dass sich der G-BA an Aufträge und Fristen hält“, mahnt Munz. Der G-BA hatte bereits den gesetzlichen Auftrag, bis Ende 2016 insbesondere die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu verbessern. Bis jetzt hat er diesen Auftrag nicht umgesetzt.
Verantwortlich dafür sind die beiden großen Akteure im G-BA. Der GKV-Spitzenverband agiert in der ambulanten Versorgung psychisch kranker Menschen mit nachgewiesen falschen Annahmen und spricht in Verkennung der Realität von „Überversorgung“. Für die Kassenärztliche Bundesvereinigung spielen honorarpolitische Überlegungen eine zentrale Rolle. Obwohl Psychotherapeuten in großen Teilen extrabudgetär vergütet werden, besteht für die Kassenärztlichen Vereinigungen die Gefahr, dass sie für niedergelassene Ärzte geringere Einkommenszuwächse verhandeln können, wenn sie dringend benötigte psychotherapeutische Praxen zulassen. „Der Gesetzgeber darf dieses eigennützige Aufschieben seiner Aufträge nicht mehr hinnehmen“, fordert BPtK-Präsident Munz. Mittelfristig muss auch entschieden werden, wie neue Bedarfe in der ambulanten Versorgung zu finanzieren sind. Auch hier ist der Gesetzgeber noch in dieser Legislaturperiode gefordert.
29.01.2018