Zum Seiteninhalt

Gesundheitsausschuss des Bundestags berät über Reform des Psychotherapeutengesetzes

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat am 15. Mai über das Gesetzesvorhaben von Bundesminister Jens Spahn beraten, die Ausbildung von PsychotherapeutInnen zu reformieren. Dazu waren viele psychotherapeutische und ärztliche Verbände sowie die Bundespsychotherapeutenkammer und die Bundesärztekammer zu einer Anhörung geladen. Bereits im April hat der Bundesrat den vorliegenden Kabinettsentwurf grundsätzlich begrüßt. In der ersten Lesung im Bundesrat wurde deutlich, dass alle Fraktionen des Bundestags die Reform im Grunde begrüßen, wenn auch noch Nachbesserungen gefordert wurden.  Es wird somit immer wahrscheinlicher, dass das Gesetz noch dieses Jahr verabschiedet wird. Der Vorstand und die Vertreterversammlung der LPK RLP unterstützen die Reformbestrebungen des BMG. In den 20 Jahren seit Verabschiedung des bestehenden Psychotherapeutengesetzes wurden die Psychologischen PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen zu einer nicht mehr wegzudenkenden Säule im Versorgungssystem für psychisch kranke Menschen. Durch veränderte Rahmenbedingungen, insbesondere durch die Bologna-Reform der Studiengänge, ist aber ein flächendeckender vergleichbarer Zugang zur Ausbildung nicht mehr gegeben. Zudem bedeutet das Absolvieren der Ausbildung für die angehenden PsychotherapeutInnen, dass Sie wegen oft unbezahlter oder gering bezahlter Praktikumsstellen in dieser Zeit in prekären Verhältnissen leben müssen. All dies macht eine grundlegende Reform nötig. Die heutige Ausbildung soll in ein Studium mit Abschluss auf Masterniveau und anschließender Approbation sowie Weiterbildung überführt und so an die Ausbildungen der anderen akademischen Heilberufe angeglichen werden. Die LPK RLP hofft, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet wird. Bis es soweit ist, werden wir zusammen mit den anderen Landespsychotherapeutenkammern und der Bundespsychotherapeutenkammer weiter für Verbesserungen im Gesetzesentwurf kämpfen. So ist eine finanzielle Förderung der ambulanten Weiterbildung unbedingt notwendig, wenn die zukünftigen PsychotherapeutInnen in Weiterbildung (PiW) ein volles Gehalt in Höhe des Tarifs im öffentlichen Dienst erhalten sollen. Die bisherige Förderung für die von den PiW zu erbringenden Therapieleistungen wird dafür nicht ausreichen. Zudem sollen die Psychotherapeuten in Ausbildung, die es nach dem Gesetzesentwurf noch 12 Jahre nach In-Kraft-Treten geben wird, eine finanzielle Unterstützung bekommen. Dies ist bisher ebenfalls nicht vorgesehen. Daneben gibt es noch einige weitere wichtige Forderungen der Psychotherapeutenkammern. Der Vorstand der LPK RLP hat seine Einschätzungen und Forderungen in einer Stellungnahme zu Gesetzesentwurf zusammengefasst.

Zur Stellungnahme der LPK RLP gelangen Sie hier. Eine Pressemeldung der BPtK zu diesem Thema finden Sie hier. Die Anhörung im Gesundheitsschuss können Sie sich in der Mediathek des Bundestags ansehen. Sie finden den Film hier.

15.05.2019
Zum Seitenanfang