Zum Seiteninhalt

GESTOPPT: Abmahnwelle „Abmahnung wegen Verstoß gegen § 1 Abs. 8 der Richtlinie Psychotherapie“

Die Abmahnwelle gegen Vertragspsychotherapeut/innen (mit KV-Zulassung) bezüglich der Einhaltung der Psychotherapie-Richtlinie ist gestoppt. Sollten Sie entsprechende Post erhalten haben, raten wir dringend davon ab, Zahlungen vorzunehmen oder auf die Abmahnungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt anderweitig zu reagieren.

Sollten Sie betroffen sein, melden Sie sich bitte unter Angabe ihrer Mitgliedsnummer und des in der Abmahnung geforderten Betrags an juristischesreferat@lpk-rlp.de. Sie erhalten dann eine Rückmeldung der LPK RLP über den Verlauf in dieser Angelegenheit. Informationen der KV RLP zu diesem Thema finden Sie hier. Aktueller Stand vom 26.07.2017:
Zu Abmahnungen kam es nur in Hessen und Bayern. Der Rechtsanwalt, der die Abmahnungen versandte, hat nun angekündigt, diese nicht mehr weiter zu verfolgen. Auf seiner Internetseite teilt der Rechtsanwalt mit, dass eventuell bereits abgegebene Verpflichtungserklärungen als nichtig zu betrachten seien und bezahlte Gebühren zurück erstattet würden. Darüber würde er die Betroffenen gesondert schriftlich informieren. Die Rechtsabteilung der PTK Bayern prüft unabhängig davon weiterhin ein straf- und berufsrechtliches Vorgehen gegen den Rechtsanwalt.

27.07.2017
Zum Seitenanfang