Gesetzliche Unfallversicherung: Gebührenverzeichnis Psychotherapeutenverfahren – Vorbehalt aufgehoben
Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung können Leistungen ab dem 1. Januar 2020 nach den neu vereinbarten und deutlich höher vergüteten Gebühren der Anlage 2 des Gebührenverzeichnisses Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung abgerechnet werden.
- Eine Infomation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu diesem Thema finden Sie hier.
- Die zugehörige Bekanntmachung finden Sie hier.
09.01.2020