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Gesetzliche Unfallversicherung: Gebührenverzeichnis Psychotherapeutenverfahren – Vorbehalt aufgehoben

Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung können Leistungen ab dem 1. Januar 2020 nach den neu vereinbarten und deutlich höher vergüteten Gebühren der Anlage 2 des Gebührenverzeichnisses Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung abgerechnet werden.
  • Eine Infomation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu diesem Thema finden Sie hier
  • Die zugehörige Bekanntmachung finden Sie hier.
Eine ausführliche Meldung der Bundespsychotherapeutenkammer zu diesem Thema finden Sie hier.

Foto: Pixabay

09.01.2020
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