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Gesetzliche Unfallversicherung: Gebühren für Psychotherapeut*innen steigen um fünf Prozent

Die psychotherapeutischen Leistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung werden seit 1. Juli höher vergütet. Konkret beträgt die Steigerung fünf Prozent. Dies meldete die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am 6. Juli 2023.

Beschlossen wurde die Steigerung von der Ständigen Gebührenkommission, der Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung und der KBV angehören.

Demnach wurden die Gebühren der Nummern P 23 bis P 41 des Gebührenverzeichnisses Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zum 1. Juli um fünf Prozent erhöht.

Die Gebühren nach den Nummern P 1 bis P 22 sind ebenfalls zum 1. Juli erhöht worden. Dies erfolgte durch einen früheren Beschluss zur Erhöhung der ärztlichen Leistungen bei der Betreuung von Unfallverletzten für die gesetzliche Unfallversicherung.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie verlinkt auf der Homepage der KBV hier.

[Abbildung: Pixabay/athree23]

12.07.2023
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