Zum Seiteninhalt

Gemeinsamer Bundesausschuss hat Systemische Therapie für Behandlung psychischer Erkrankungen zugelassen

(BPtK-News) Manchmal ist es ein erschütterndes Erlebnis, das zu einer Depression oder Angststörung führt. Manchmal sind es auch die Beziehungen in einer Familie, die krank machen. Doch das psychotherapeutische Verfahren, das schon immer die Familie in den Fokus der Behandlung psychischer Erkrankungen gerückt hat, war bisher noch keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit dem 22. November ist die Systemische Therapie aber auch als Angebot von niedergelassenen Psychotherapeuten zugelassen. „Die Systemische Therapie war zwar schon stark in der Erziehungsberatung und im Krankenaus verbreitet“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Nun kann sie jeder gesetzlich Krankenversicherte nutzen. Auch psychotherapeutische Praxen dürfen sie künftig anbieten.“

Die Systemische Therapie bezieht seit jeher zum Beispiel den Lebenspartner oder Familienmitglieder in die Behandlung einer psychischen Erkrankung ein. Sie arbeitet unter anderem mit „Familienskulpturen“. Dabei werden die Beziehungen in einer Familie veranschaulicht, indem sich alle Personen in einem Raum aufstellen und dadurch ausdrücken, was sie füreinander empfinden und wie nahe sie einander stehen. Dadurch lässt sich die Dynamik in einer Familie verstehen und verändern. Ein Schwerpunkt der Systemischen Therapie ist es, die Stärken des Patienten und der Familienmitglieder zu nutzen und gemeinsam Lösungen für Probleme und Konflikte zu entwickeln.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 22. November beschlossen, die Systemische Therapie für die Behandlung von Erwachsenen zuzulassen. Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie hatte sie bereits 2008 als psychotherapeutisches Verfahren sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche anerkannt. „Wir erwarten, dass der Gemeinsame Bundesausschuss die Systemische Therapie nun auch sehr schnell für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen zulässt“, fordert BPtK-Präsident Munz.

Die Systemische Therapie kann künftig als Kurzzeittherapie zweimal zwölf Therapiestunden dauern, eine Langzeittherapie bis zu 48 Stunden. Jetzt müssen noch Abrechnungsdetails geregelt werden, sodass die Systemische Therapie den Versicherten voraussichtlich ab Juli 2020 zur Verfügung stehen wird. Eine Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses zu diesem Thema finden Sie hier.

Abbildung: Pixabay

25.11.2019
Zum Seitenanfang