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Gemeinsamer Bundesausschuss entscheidet am 19. September 2019 über Personalvorgaben in der Psychiatrie

Am 19. September 2019 soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über neue Personalvorgaben in der Psychiatrie entscheiden. Die Entscheidungen die dort getroffen werden, könnten wegweisend sein. Mit einer deutlichen Verbesserung der Situation für PatientInnen und Personal ist jedoch leider nicht zu rechnen.

Seit 1990 regelt die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) die Personalstandards von Kliniken. Sie ist inzwischen deutlich veraltet und entspricht längst nicht mehr einer leitlinienorientierten Behandlung. PsychotherapeutInnen sind darin nicht verankert und es ist nur wenig Zeit für Psychotherapie vorgesehen, wenngleich bei allen psychischen Erkrankungen Psychotherapie ein wirksamer, in den Leitlinien verankerter und somit in der Regel zentraler Teil der Behandlung sein sollte.

Dass die Personalausstattung im Allgemeinen bei weitem nicht den Standards entsprechen, wird auch im Versorgungsbarometer Psychiatrie 2019 von Ver.di deutlich. 77,3 Prozent der Beschäftigten bewerten die Besetzung auf ihrer Station als „knapp“ oder „viel zu gering“. Die Folgen sind Konflikte bis hin zu Eskalationen mit Zwangsmaßnahmen (beispielsweise Fixierungen). Fast die Hälfte aller Befragten gibt an, dass in den letzten vier Wochen vor der Befragung körperliche Übergriffe durch Patienten gegen sich stattgefunden hätten. Die Überlastung des Personals wird auch dadurch deutlich, dass drei von vier Beschäftigten (76,9%) sich nicht vorstellen können, mit der derzeitigen Personalausstattung bis zur Rente in der Psychiatrie weiterzuarbeiten. Auch die psychotherapeutische Versorgung kann aufgrund des Personalmangels nicht ausreichend qualifiziert gewährleistet werden. So wird die psychotherapeutische Versorgung meist von PsychotherapeutInnen in Ausbildung übernommen.

Um eine Leitlinienorientierte psychotherapeutische Versorgung aller Patientengruppen in Psychiatrien zu gewährleisten, ist eine angemessene Personalausstattung und ein entsprechendes Leistungsangebot dringend erforderlich.

Schon 2016 wurde der G-BA vom Bundestag damit beauftragt, verbindliche Personalmindestvorgaben zu entwickeln, die wissenschaftsbasiert sind und zu einer leitliniengerechten Behandlung beitragen sollen. Die seitdem erzielten Ergebnisse scheinen jedoch nicht vielversprechend zu sein. Viele ExpertInnen erwarten statt einer grundlegenden Reform nur minimale Verbesserungen auf Grundlage der veralteten Psychiatrie-Personalverordnung.
 
Die LPK RLP forderte den G-BA bereits in der von der Vertreterversammlung im April 2019 veröffentlichten Resolution auf, die psychotherapeutische Versorgung in psychiatrischen Kliniken zu verbessern. Zu dieser Resolution gelangen Sie hier.

18.09.2019
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