G-BA lässt psychisch kranke Menschen weiter warten
Psychiatrische Institutsambulanzen sollen auch künftig in der Bedarfsplanung pauschal auf die Arztgruppe der Psychotherapeuten angerechnet werden. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute beschlossen. Obwohl Psychiatrische Institutsambulanzen nachweislich im Schwerpunkt keine psychotherapeutischen Leistungen erbringen, werden sie in der Bedarfsplanung bis Ende 2022 pauschal auf die Gruppe der Psychotherapeuten angerechnet. „Der G-BA verlängert damit wissentlich eine fachlich falsche Regelung, die in der ambulanten Versorgung von psychisch kranken Menschen weiter zu langen Wartezeiten führt“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Patienten erhalten in Psychiatrischen Instituts-ambulanzen vor allem eine psychiatrische Basisversorgung, ergänzt um pflegerische und ergotherapeutische Leistungen. Psychotherapie findet dort in aller Regel nicht statt.“
Durch die willkürliche G-BA-Entscheidung droht in den kommenden Jahren ein zusätzlicher Abbau von psychotherapeutischen Praxen. In Regionen, in denen durch Psychiatrische Institutsambulanzen ein Versorgungsgrad von mehr als 140 Prozent erreicht wird, besteht die Gefahr, dass Praxissitze nicht mehr nachbesetzt werden. In ländlichen Regionen, in denen die Bedarfsplanung grundsätzlich viel zu wenige Praxen vorsieht, könnten sich die Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung dadurch weiter verlängern.
Psychiatrische Institutsambulanzen versorgen grundsätzlich andere Patienten als psychotherapeutische Praxen. Sie behandeln psychisch kranke Menschen, die wegen der Art, Schwere oder Dauer der Erkrankung nicht ausreichend in ambulanten Praxen versorgt werden können. Dabei erhält ein Drittel der Patienten in Psychiatrischen Institutsambulanzen nur einen Termin pro Quartal, ein weiteres Drittel lediglich 2 oder 3 Termine. In einer psychotherapeutischen Behandlung ist dagegen ein Termin pro Woche die Regel. „Der G-BA hat eine offensichtlich fachlich falsche Regelung verlängert“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Dies ist Politik zulasten psychisch kranker Menschen.“
Durch die willkürliche G-BA-Entscheidung droht in den kommenden Jahren ein zusätzlicher Abbau von psychotherapeutischen Praxen. In Regionen, in denen durch Psychiatrische Institutsambulanzen ein Versorgungsgrad von mehr als 140 Prozent erreicht wird, besteht die Gefahr, dass Praxissitze nicht mehr nachbesetzt werden. In ländlichen Regionen, in denen die Bedarfsplanung grundsätzlich viel zu wenige Praxen vorsieht, könnten sich die Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung dadurch weiter verlängern.
Psychiatrische Institutsambulanzen versorgen grundsätzlich andere Patienten als psychotherapeutische Praxen. Sie behandeln psychisch kranke Menschen, die wegen der Art, Schwere oder Dauer der Erkrankung nicht ausreichend in ambulanten Praxen versorgt werden können. Dabei erhält ein Drittel der Patienten in Psychiatrischen Institutsambulanzen nur einen Termin pro Quartal, ein weiteres Drittel lediglich 2 oder 3 Termine. In einer psychotherapeutischen Behandlung ist dagegen ein Termin pro Woche die Regel. „Der G-BA hat eine offensichtlich fachlich falsche Regelung verlängert“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Dies ist Politik zulasten psychisch kranker Menschen.“
15.02.2018