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G-BA: Demografiefaktor ohne Überprüfung unbefristet weiter gültig

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gestern entschieden, den Demografiefaktor unbefristet und für alle Arztgruppen weiter zur Berechnung der notwendigen Anzahl von Praxissitzen einzusetzen. "Damit kommt der G-BA erneut einer ihm gestellten Aufgabe nicht nach", kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Der G-BA hatte sich 2012 selbst verpflichtet, den Demografiefaktor innerhalb von 5 Jahren daraufhin zu überprüfen, bei welcher Arztgruppe er sinnvoll ist und deshalb fortgeführt werden kann. "Diese Prüfung hat jetzt gar nicht stattgefunden", stellt BPtK-Präsident Munz fest. "Ohne eine sachliche Begründung benachteiligt der G-BA damit weiterhin ländliche Regionen mit vielen älteren Menschen, in denen ohnehin schon viele psychotherapeutische Praxen fehlen."

Der G-BA verschiebt damit dringend notwendige Korrekturen an der psychotherapeutischen Bedarfsplanung. Er hatte bereits den gesetzlichen Auftrag, bis Ende 2016 die Bedarfsplanung grundlegend zu überarbeiten und insbesondere für die unzureichende psychotherapeutische Versorgung eine angemessene Lösung zu finden. Schon diesen Auftrag hat der G-BA nicht erledigt. Stattdessen hat er erst Anfang 2017 ein Gutachten in Auftrag gegeben, mit dessen Ergebnissen frühestens im Laufe des nächsten Jahres zu rechnen ist. "Beim Demografiefaktor ist der G-BA bereits an der Differenzierung zwischen den Arztgruppen gescheitert", kritisiert Munz.

Aktuelle Daten des Robert Koch-Instituts zeigen eindeutig, dass der Demografiefaktor in der psychotherapeutischen Versorgung ungeeignet ist, Unterschiede in der Morbidität der Bevölkerung abzubilden. Die Häufigkeit psychischer Erkrankungen bei den Über-65-Jährigen fällt nur um den Faktor 1,5 geringer aus als bei den Unter-65-Jährigen. Der Demografiefaktor setzt jedoch den psychotherapeutischen Behandlungsbedarf bei älteren Menschen mit einem Bedarf an, der um den Faktor 7,4 niedriger liegt. Der Demografiefaktor führt jetzt jedoch weiterhin dazu, dass für die Über-65-Jährigen nur 13,5 Prozent des Behandlungsbedarfs angenommen wird wie für die Unter-65-Jährigen. Die BPtK hatte gefordert, den Demografiefaktor für die Arztgruppe der Psychotherapeuten aufzuheben. 
23.10.2017
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