Für eine bessere psychotherapeutische Versorgung: Zulassungsbeschränkung für PsychotherapeutInnen kurzfristig aufheben!
In Rheinland-Pfalz warten Menschen im Durchschnitt vier bis fünf Monate auf eine Psychotherapie. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) könnten sich in Rheinland-Pfalz kurzfristig rund 90 PsychotherapeutInnen in besonders schlecht versorgten Regionen niederlassen. Die Wartezeiten würden sich dadurch verkürzen.
Mit dem TSVG soll kurzfristig die Versorgung vor allem dort verbessert werden, wo besonders große Terminschwierigkeiten bestehen. Deshalb ist bereits jetzt geplant, für die Rheumatologie, Psychiatrie und Kinderheilkunde die Zulassungsbeschränkungen so lange aufzuheben, bis der Gemeinsame Bundesausschuss die geplante Reform der Bedarfsplanung umgesetzt hat.
Bei dieser Regelung fehlt die psychotherapeutische Versorgung, denn auch sie gehört zu den Bereichen mit besonders eklatanten Versorgungs- und Terminschwierigkeiten. So zeigt das aktuelle Gutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, dass die Wartezeit auf eine Psychotherapie doppelt so lang ist wie die Wartezeit auf eine ambulante Behandlung bei einem/einer PsychiaterIn. Diese langen Wartezeiten werden durch die aktuelle Wartezeitenstudie der BPtK bestätigt. Danach warten Menschen im Bundesdurchschnitt fünf Monate auf eine Psychotherapie.
Psychotherapie gehört bei fast allen psychischen Erkrankungen zur Behandlung der ersten Wahl. Daher sollte nicht nur die vorwiegend pharmakologisch ausgerichtete psychiatrische, sondern auch die psychotherapeutische Versorgung kurzfristig verbessert werden – zumal die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) erst kürzlich die hohe Zahl an verordneten Medikamenten gegen Depression in Deutschland beklagte. Zuletzt seien sieben Mal so viele Antidepressiva verordnet worden wie noch vor 25 Jahren, gleichzeitig würden aber nur bei jedem/jeder fünften bis sechsten Versicherten, die/der Antidepressiva verordnet bekomme, auch psychotherapeutische Verfahren abgerechnet. Diese „starke Dominanz der Medikamente" entspreche nicht der aktuellen Leitlinie zur Behandlung von Depressionen, erklärte die DGPM.
Um die psychotherapeutische Versorgung dort, wo sie besonders unzureichend ist, kurzfristig zu verbessern, sollten die Zulassungsbeschränkungen – wie für die im Gesetzentwurf bereits genannten Arztgruppen – auch für PsychotherapeutInnen außerhalb von Ballungszentren vorrübergehend partiell aufgehoben werden.
Menschen, die außerhalb von Ballungszentren leben, sind fast genauso häufig psychisch krank wie Menschen in Städten. Die Bedarfsplanung sieht in ländlichen Regionen viel weniger PsychotherapeutInnen vor als in Großstädten. So ist beispielsweise in der weiteren Umgebung einer Großstadt, aus der die Stadt nicht mehr in angemessener Zeit für eine Behandlung erreichbar ist, nur etwa ein Drittel der PsychotherapeutInnen vorgesehen wie in der Großstadt. Dies führt dazu, dass die Wartezeiten auf eine Psychotherapie mit fünf bis sechs Monaten außerhalb von Ballungszentren besonders lang sind.
Mit dem TSVG kann auch die psychotherapeutische Versorgung außerhalb von Ballungszentren verbessert werden. Die Zulassungsbeschränkungen für PsychotherapeutInnen sollten so lange nicht mehr gelten, bis für die psychotherapeutische Versorgung dasselbe Niveau erreicht ist wie für die Versorgung durch FachärztInnen. Das bedeutet, dass kurzfristig das Verhältnis der Versorgungsdichte außerhalb von Ballungszentren im Vergleich zu den Großstädten bei den PsychotherapeutInnen auf das durchschnittliche Niveau bei den FachärztInnen für körperlich kranke Menschen angehoben werden sollte. Beispielsweise sollten in der weiteren Umgebung einer Großstadt nicht mehr nur 36, sondern 57 Prozent der PsychotherapeutInnen, die in Großstädten vorgesehen sind, zugelassen werden. Dieses Ziel ließe sich in Rheinland-Pfalz realisieren, wenn sich in der weiteren Umgebung einer Großstadt 15 PsychotherapeutInnen zusätzlich niederlassen könnten.
Hintergrundinformationen der BPtK zum TSVG-Kabinettsentwurf finden Sie hier.
Mit dem TSVG soll kurzfristig die Versorgung vor allem dort verbessert werden, wo besonders große Terminschwierigkeiten bestehen. Deshalb ist bereits jetzt geplant, für die Rheumatologie, Psychiatrie und Kinderheilkunde die Zulassungsbeschränkungen so lange aufzuheben, bis der Gemeinsame Bundesausschuss die geplante Reform der Bedarfsplanung umgesetzt hat.
Bei dieser Regelung fehlt die psychotherapeutische Versorgung, denn auch sie gehört zu den Bereichen mit besonders eklatanten Versorgungs- und Terminschwierigkeiten. So zeigt das aktuelle Gutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, dass die Wartezeit auf eine Psychotherapie doppelt so lang ist wie die Wartezeit auf eine ambulante Behandlung bei einem/einer PsychiaterIn. Diese langen Wartezeiten werden durch die aktuelle Wartezeitenstudie der BPtK bestätigt. Danach warten Menschen im Bundesdurchschnitt fünf Monate auf eine Psychotherapie.
Psychotherapie gehört bei fast allen psychischen Erkrankungen zur Behandlung der ersten Wahl. Daher sollte nicht nur die vorwiegend pharmakologisch ausgerichtete psychiatrische, sondern auch die psychotherapeutische Versorgung kurzfristig verbessert werden – zumal die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) erst kürzlich die hohe Zahl an verordneten Medikamenten gegen Depression in Deutschland beklagte. Zuletzt seien sieben Mal so viele Antidepressiva verordnet worden wie noch vor 25 Jahren, gleichzeitig würden aber nur bei jedem/jeder fünften bis sechsten Versicherten, die/der Antidepressiva verordnet bekomme, auch psychotherapeutische Verfahren abgerechnet. Diese „starke Dominanz der Medikamente" entspreche nicht der aktuellen Leitlinie zur Behandlung von Depressionen, erklärte die DGPM.
Um die psychotherapeutische Versorgung dort, wo sie besonders unzureichend ist, kurzfristig zu verbessern, sollten die Zulassungsbeschränkungen – wie für die im Gesetzentwurf bereits genannten Arztgruppen – auch für PsychotherapeutInnen außerhalb von Ballungszentren vorrübergehend partiell aufgehoben werden.
Menschen, die außerhalb von Ballungszentren leben, sind fast genauso häufig psychisch krank wie Menschen in Städten. Die Bedarfsplanung sieht in ländlichen Regionen viel weniger PsychotherapeutInnen vor als in Großstädten. So ist beispielsweise in der weiteren Umgebung einer Großstadt, aus der die Stadt nicht mehr in angemessener Zeit für eine Behandlung erreichbar ist, nur etwa ein Drittel der PsychotherapeutInnen vorgesehen wie in der Großstadt. Dies führt dazu, dass die Wartezeiten auf eine Psychotherapie mit fünf bis sechs Monaten außerhalb von Ballungszentren besonders lang sind.
Mit dem TSVG kann auch die psychotherapeutische Versorgung außerhalb von Ballungszentren verbessert werden. Die Zulassungsbeschränkungen für PsychotherapeutInnen sollten so lange nicht mehr gelten, bis für die psychotherapeutische Versorgung dasselbe Niveau erreicht ist wie für die Versorgung durch FachärztInnen. Das bedeutet, dass kurzfristig das Verhältnis der Versorgungsdichte außerhalb von Ballungszentren im Vergleich zu den Großstädten bei den PsychotherapeutInnen auf das durchschnittliche Niveau bei den FachärztInnen für körperlich kranke Menschen angehoben werden sollte. Beispielsweise sollten in der weiteren Umgebung einer Großstadt nicht mehr nur 36, sondern 57 Prozent der PsychotherapeutInnen, die in Großstädten vorgesehen sind, zugelassen werden. Dieses Ziel ließe sich in Rheinland-Pfalz realisieren, wenn sich in der weiteren Umgebung einer Großstadt 15 PsychotherapeutInnen zusätzlich niederlassen könnten.
Hintergrundinformationen der BPtK zum TSVG-Kabinettsentwurf finden Sie hier.
02.10.2018