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Freie Wahl des Psychotherapeuten darf nicht beschnitten werden

(BPtK-News) Mit dem Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die freie Wahl des Psychotherapeuten durch den Patienten einzuschränken und zusätzliche Hürden in der psychotherapeutischen Versorgung zu schaffen. Dagegen haben Psychotherapeutenverbände eine Petition gestartet, die bis zum 13.12.2018 von jedem gezeichnet werden kann. Die aufrufenden Verbände sind der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung und die Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Die Verbände kritisieren, dass „ausgerechnet denen, die über oft enorme, hoch schambesetzte und intime seelische Belastungen sprechen müssen, eine zusätzliche Hürde zur Psychotherapie aufgebürdet und zudem ein neues Nadelöhr geschaffen“ werden soll. Eine solche „Rationierung von Behandlungsleistungen“ sei ein „diskriminierender Eingriff in die Versorgung psychisch kranker Menschen“. Zur Petition: Heilberufe - Ablehnung des Gesetzentwurfs zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vom 25.10.2018 gelangen Sie hier.

28.11.2018
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