Fragen und Antworten zum ePtA – was kann er, was muss ich beachten?
Die Ausgabe des elektronischen Psychotherapeutenausweises (kurz ePtA oder ePsychotherapeutenausweis;auch Heilberufsausweis HBA) rückt näher.
Dieser Ausweis mit der darauf integrierten qualifizierten elektronischen Signatur ist die entscheidende Vorraussetzung, um an der digitalen Kommunikation der Leistungserbringer*innen teilnehmen zu können. Nur mit diesem Ausweis können sich Psychotherapeut*innen rechtsverbindlich ausweisen und unterzeichnen sowie auf den Medikationsplan, den Notfalldatensatz und auf das gemeinsame Kommunikationssystem der Leistungserbringer*innen zugreifen.
Doch wie läuft die Beantragung des elektronischen Psychotherapeutenausweises ab? Welche Funktionen erfüllt der ePtA genau? Und was verbirgt sich hinter den Abkürzungen eGK, ePA und KIM? Diese und weitere wichtige Fragen und Antworten rund um den neuen Ausweis haben wir Ihnen auf unserer Homepage zusammengestellt. Zu den den Fragen und Antworten gelangen Sie hier.
16.07.2020