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Fortbildungspflicht: Verlängerung der Nachweisfristen

Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat über eine weitere Verlängerung der Nachweisfristen (Corona-Sonderregelung) im Rahmen der Fortbildungsverpflichtung nach § 95d SGB V informiert. Der Vorstand der KV RLP hat dies nach Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums beschlossen.

Daher gilt:

  • Verlängerung der Nachweisfrist für alle rund 8.000 Mitglieder bis zum 31. März 2022
  • Ebenso Verlängerung des Nachholzeitraums bis zum 31. März 2022 sowie Aussetzung der Honorarkürzungen für diesen Zeitraum aufgrund nicht erfüllter Fortbildungsverpflichtung. Somit beläuft sich die Verlängerung der Nachweisfrist seit Beginn der Corona-Pandemie auf derzeit insgesamt 24 Monate.

Die Nachweiszeiträume können wie gewohnt von den KV-Mitgliedern im Mitgliederbereich auf der Homepage der KV RLP eingesehen werden. Einen Überblick über die aufgrund der Pandemie herrschenden aktuellen Sonderregelungen gibt die KV RLP hier.

In diesem Zusammenhang möchten wir daran erinnern, dass im Sinne der Reduzierung von persönlichen Kontakten und damit der Ansteckungsgefahr die Wahrnehmung von digitalen Fortbildungsformaten zu empfehlen ist.

Weitrere Informationen zu Fortbildung und psychotherapeutischer Versorgung während der Corona-Pandemie haben wir HIER für Sie zusammengestellt.

Punkte sammeln wird durch die Pandemie erschwert. [Abbildung: Pixabay]

21.12.2021
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