Fonds Sexueller Missbrauch
Ergänzendes Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs
Betroffene sexuellen Missbrauch könnenseit Mai 2013 einen Antrag auf ergänzende Hilfeleistung bei der Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch. Menschen, die sexuellen Missbrauch im familiären Bereich erlitten haben, können noch bis zum 30.04.2016 einen Antrag stellen. Für Menschen, die sexuellen Missbrauch im institutionellen Bereich erlitten haben, endet die antragsfrist am 31.08.2016.
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10.03.2016