Erneut viele interessierte Teilnehmer*innen bei juristischem LPK-Webseminar
Fast 100 Teilnehmer*innen haben sich am 7. März zum LPK-Webseminar "Stellungnahmen, Anfragen, Berichte & Co." eingefunden. Im Fokus standen die Fragen: Wem darf und wem muss Auskunft erteilt werden? Und braucht man dafür eine Schweigepflichtentbindung und wenn ja, wie sollte diese aussehen?
Die Kammerjuristinnen Saskia Kollarich und Tamina Bührer erläuterten die Grundlagen der Schweigepflicht in den verschiedenen Konstellationen und wie Psychotherapeut*innen am besten mit Anfragen von Krankenkassen, dem Medizinischen Dienst und weiteren Institutionen umgehen sollten.
Auch wurde im Rahmen des Webinars dargelegt, welche Reaktionen auf Berichtanfragen durch Patient*innen selbst oder Dritter, wie Rechtsanwält*innen, der Polizei oder Gerichten, erfolgen sollten.
Dr. Andrea Benecke, Psychologische Psychotherapeutin und Vizepräsidentin der LPK RLP, begleitete die Veranstaltung fachlich.
Die Teilnehmer*innen beteiligten sich mit vielen interessierten Fragen am Webseminar und gaben am Ende der Veranstaltung sehr positives Feedback.