Erfolgreiche LPK-Fortbildung "Allgemeines Berufsrecht in der Psychotherapie" in Trier
Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz hat am 6. November 2019 eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema "Allgemeines Berufsrecht in der Psychotherapie" angeboten. Die beiden Juristinnen der Kammer, Saskia Kollarich und Julia Schabbach, gaben gemeinsam mit LPK-Vizepräsidentin Dr. Andrea Benecke den 20 TeilnehmerInnen einen Überblick über alle relevanten Fragen des allgemeinen Berufsrechts in der Psychotherapeutischen Praxis. Erörtert wurden die Themen Dokumentation, Akteneinsicht und -aufbewahrung, Schweigepflicht und Auskunftsersuchen, Abstinenzgebot, Praxisschild und Werbung sowie Datenschutz. Die Teilnehmer stellten viele Fragen und bereicherten die Fortbildung durch Austausch über berufsrechtliche Fälle aus ihrem Praxisalltag.
Bei der Fortbildung handelte es sich um die inhaltsgleiche Wiederholung der Veranstaltung vom 17. April 2019 in Ludwigshafen. Auch für das kommende Jahr plant die Landespsychotherapeutenkammer drei Fortbildungen zum Berufsrecht in der Psychotherapie. Termine und Themen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Bei der Fortbildung handelte es sich um die inhaltsgleiche Wiederholung der Veranstaltung vom 17. April 2019 in Ludwigshafen. Auch für das kommende Jahr plant die Landespsychotherapeutenkammer drei Fortbildungen zum Berufsrecht in der Psychotherapie. Termine und Themen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
07.11.2019