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Eintragungen in Verzeichnissen und Branchenbüchern

In Fällen, in denen eine arglistige Täuschung des Anbieters zum Vertragsabschluss geführt hat, kann der Vertrag angefochten werden. Allerdings können Sie Zeitaufwand und Ärger vermeiden, wenn Sie im Vorfeld vorsichtig sind.

 

 

 

16.02.2011/sr
06.05.2013
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