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Einreichung von Wahlvorschlägen

Der Wahlleiter weist darauf hin, dass in dem Zeitraum vom Montag, den 09. August 2021 bis Freitag, den 17. September 2021 die Wahlvorschläge eingereicht werden können. Ein entsprechendes Formular (Wahlvorschlag) finden Sie hier.

Die Wahlvorschläge haben den Anforderungen von § 10 der WahlO zu entsprechen, dies bedeutet:

  • Der Wahlvorschlag muss mindestens drei und darf höchstens 25 Bewerber*innen enthalten,
  • Bewerber*innen sollen in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres Familiennamens und Vornamens, ihrer derzeitigen Anschrift sowie der Berufsgruppe im Wahlvorschlag aufgeführt werden,
  • Der Wahlvorschlag soll ein Kennwort oder eine Kurzbezeichnung enthalten (bis zu fünf Worte),
  • Frauen und Männer sollen in gleicher Zahl berücksichtigt werden,
  • Bewerber*innen müssen der Aufnahme in den Wahlvorschlag durch eine besondere Erklärung schriftlich zugestimmt haben, ein entsprechendes Formular (Zustimmungserklärung) finden Sie hier,
  • Bewerber*innen dürfen nicht auf mehreren Wahlvorschlägen gleichzeitig kandidieren, sondern können nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden,
  • Aus dem Kreis der Bewerber*innen eines Wahlvorschlags ist eine Vertrauensperson sowie deren Vertreter*in zu benennen, die zur Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Wahlleiter und dem Wahlausschuss ermächtigt ist.

Zudem gilt:

  • Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn Wahlberechtigten unterstützt werden, ein entsprechendes Formular (Unterstützerliste) finden Sie hier.
    Diese Unterstützerliste sollte alle Unterstützer*innen aufführen, es sei denn dies ist aufgrund coronabedingten Einschränkungen nicht möglich. Die Verwendung weiterer Listen ist nur im zwingend erforderlichen Umfang zulässig.
  • Unterstützer*innen dürfen durch ihre Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen,
  • Hat jemand mehrere Wahlvorschläge unterstützt, so ist dies auf allen Wahlvorschlägen ungültig,
  • Wahlberechtigte können nicht zugleich Bewerber*in und Unterstützer*in eines Wahlvorschlags sein

Die Wahlvorschläge werden zeitnah durch den Wahlleiter auf ihre Zulässigkeit hin geprüft. Mögliche Mängel teilt der Wahlleiter der für jeden Wahlvorschlag benannten Vertrauensperson mit der Bitte um umgehende Korrektur mit. Ein mangelhafter Wahlvorschlag kann noch bis zum 21. September 2021 – an diesem Tag soll der Wahlausschuss zur Zulassung der Wahlvorschläge zusammenkommen - korrigiert werden.

Foto: Pixabay/Pexels

05.08.2021
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