Einführung der ePA – Was bedeutet das für Psychotherapeut*innen?
Das neue Jahr bringt eine wichtige Neuerung für den Praxisalltag mit sich: Ab 2025 erhalten alle gesetzlich Krankenversicherten eine elektronische Patientenakte (ePA), sofern sie nicht widersprechen. In der ePA werden künftig Befunde, Arztbriefe, Laborwerte, die Informationen zur Medikation oder andere relevante Informationen elektronisch gesammelt, die bisher in vielen verschiedenen behandelnden Praxen und Kliniken aufbewahrt wurden. Die gesammelten Dokumente in der ePA stehen dann sowohl Patient*innen als auch Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen auf einen Blick zur Verfügung.
Die Einführung der ePA wirft viele Fragen auf: Wie müssen sich Psychotherapie-Praxen auf die Nutzung der ePA vorbereiten? Wie funktioniert die Akte und wie wird sie befüllt? Wer hat Zugriff auf welche Informationen?
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine eigene Themenseite zur ePA zusammengestellt, auf der auch Psychotherapeut*innen viele nützliche Informationen erhalten. Sie finden dort unter anderem FAQs, Informationen zu den technischen Anforderungen, Antworten auf rechtliche Fragen, Praxisaushänge und Informationsbroschüren zum Download sowie Erklärvideos. Zu dieser Seite gelangen Sie hier.
Außerdem möchten wir Sie erneut auf die Veröffentlichung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zu diesem Thema aufmerksam machen. Die Praxis-Info „Elektronische Patientenakte“ finden Sie hier.
Die BPtK bietet darüber hinaus gemeinsam mit der gematik an mehreren Terminen eine Online-Fortbildung zu diesem Thema an. Noch ist eine Anmeldung möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.