Diotima-Ehrenpreis 2018 an LPK-Mitglied Hans-Jochen Weidhaas und Ellen Bruckmayer
Hans-Jochen Weidhaas, Mitglied der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, und Ellen Bruckmayer haben heute den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft erhalten. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ehrt damit in diesem Jahr zwei Psychotherapeuten, deren herausragendes Engagement entscheidend dazu beigetragen hat, dass vor rund 20 Jahren das Psychotherapeutengesetz verabschiedet werden konnte. "Obwohl in unterschiedlichen psychotherapeutischen Traditionen verortet, verbanden beide sachliche Leidenschaft und den Blick für die gesamte Profession", stellte BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz in seiner Laudatio fest. "Beide hatten in der entscheidenden parlamentarischen Phase das politische Augenmaß, den Kompromiss in der Profession zu suchen und zu finden, der in diesem Moment politisch umsetzbar war."
Das Psychotherapeutengesetz war ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Menschen. Seither können sich Menschen mit psychischen Beschwerden direkt an einen Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wenden. Auf deren Qualifikation können sich die Patienten verlassen, da alle über eine Ausbildung mit Staatsprüfung und Approbation verfügen und der Aufsicht der Kammern unterliegen. Das Psychotherapeutengesetz, das am 1. Januar 1999 in Kraft trat, war die Grundlage für die Integration der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft wird einmal im Jahr an Personen oder Organisationen verliehen, die sich in besonderem Maß um die Versorgung psychisch kranker Menschen verdient gemacht haben. Der Preis ist nach Diotima aus Mantinea benannt, einer mythischen Priesterin der Antike. Sie gilt als Lehrerin des Sokrates, die ihn dazu inspirierte, als erster Philosoph die Seele des Menschen in den Mittelpunkt seines Denkens und Lehrens zu stellen.
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Das Psychotherapeutengesetz war ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Menschen. Seither können sich Menschen mit psychischen Beschwerden direkt an einen Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wenden. Auf deren Qualifikation können sich die Patienten verlassen, da alle über eine Ausbildung mit Staatsprüfung und Approbation verfügen und der Aufsicht der Kammern unterliegen. Das Psychotherapeutengesetz, das am 1. Januar 1999 in Kraft trat, war die Grundlage für die Integration der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft wird einmal im Jahr an Personen oder Organisationen verliehen, die sich in besonderem Maß um die Versorgung psychisch kranker Menschen verdient gemacht haben. Der Preis ist nach Diotima aus Mantinea benannt, einer mythischen Priesterin der Antike. Sie gilt als Lehrerin des Sokrates, die ihn dazu inspirierte, als erster Philosoph die Seele des Menschen in den Mittelpunkt seines Denkens und Lehrens zu stellen.
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19.11.2018