Die neue Psychotherapie-Richtlinie auf den Punkt gebracht
Am 1. April 2017 tritt die vom Gemeinsamen Bundesausschuss geänderte Psychotherapie-Richtlinie in Kraft. Die Neuerungen haben erhebliche Auswirkungen auf die psychotherapeutische Praxis: So werden beispielsweise Sprechstunden eingeführt und Akutbehandlungen ermöglicht, zudem ändern sich eine Reihe von Details bei Probatorik, Kurz- und Langzeittherapie und im Antrags- und Gutachterverfahren.
Die wichtigsten Neuerungen haben wir für Sie in unserem Info-Portal kompakt zusammengefasst. Zu unserer Übersicht über die neue Psychotherapie-Richtlinie gelangen Sie hier.
28.02.2017