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Komplexversorgung von schwer psychisch kranken Menschen: Koordination durch Psychotherapeut*innen

Viele schwer psychisch kranke Patient*innen brauchen eine multiprofessionelle Behandlung, haben aber Schwierigkeiten, Zugang zu den  verschiedenen benötigten Behandlungsleistungen zu erhalten und diese zu koordinieren. Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt, in einer eigenen Richtlinie einen neuen Versorgungsbereichs der ambulanten Komplexbehandlung für Patient*innen mit schweren psychischen Erkrankungen zu entwickeln. Hiermit soll aus dem ambulanten Bereich heraus eine Versorgungslücke für Patient*innen mit einem komplexen psychotherapeutischen oder psychiatrischen Behandlungsbedarf geschlossen werden.

Die neue Richtlinie bietet Chancen die Versorgungsverantwortung für diese Patientengruppen in systematisch vernetzten Praxen und Einrichtungen verbindlich zu regeln und einen schnelleren Zugang zu ambulant-intensiven multiprofessionellen Behandlungsangeboten zu schaffen. Neben differenzierten psychotherapeutischen Behandlungsangeboten mit einer Bezugspsychotherapeut*in oder -ärzt*in als zentrale Ansprechpartner*in und Koordinator*in, sollten diese unter anderem auch aufsuchende Behandlung, Krisenversorgung und Fallkonferenzen mit einschließen.

Diesem Thema widmet die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz ein Web-Seminar mit dem Titel „Wie können wir schwer psychisch kranke Menschen gut behandeln? Komplexbehandlungen am Beispiel Borderline“, das am Donnerstag, 06. Mai 2021, ab 17:30 Uhr stattfindet. Nähere Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie hier.

26.04.2021
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