Coronavirus: Videosprechstunden unbegrenzt möglich
Ärzte und Psychotherapeuten können ihren Patienten jetzt öfter eine Videosprechstunde anbieten. Angesichts der weiteren Ausbreitung des Coronavirus haben KBV und GKV-Spitzenverband die Begrenzungsregelungen aufgehoben. Damit sind Fallzahl und Leistungsmenge nicht limitiert. Die Begrenzungsregelungen wurden zunächst für das zweite Quartal ausgesetzt. KBV und Krankenkassen werden spätestens zum 31. Mai prüfen, ob eine Verlängerung erforderlich ist. Für das laufende erste Quartal erfolgt keine Aussetzung, da beide Seiten davon ausgehen, dass die 20-Prozent-Marke nicht erreicht wird.
Dies meldete die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gestern auf ihrer Homepage. Normalerweise dürfen Ärzte und Psychotherapeuten pro Quartal maximal jeden fünften Patienten ausschließlich per Video behandeln, ohne dass dieser in die Praxis kommen muss. Auch die Menge der Leistungen, die in Videosprechstunden durchgeführt werden dürfen, ist auf 20 Prozent begrenzt. Für den Rest ist ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich.
Sie finden die vollständige Meldung der KBV zur Videosprechstunde hier.
Kurz vor der Entscheidung der KBV hatte die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz in einer Pressemeldung von Krankenkassen und KBV gefordert, die Limitierungen in der jetzigen angespannten Situation aufzuheben, um die ambulanten Versorgung sicher zu stellen.
Diese Pressemeldung der LPK RLP vom 16.3.2020 finden Sie hier.
Diese Pressemeldung der LPK RLP vom 16.3.2020 finden Sie hier.
17.03.2020