Coronavirus: Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) erlaubt Telefonsprechstunde
Vor dem besonderen Hintergrund der Corona-Pandemie erlaubt die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) die Versorgung von Patient*innen per Telefonsprechstunde. In einer Meldung vom 20. März 2020 teilt die KV RLP mit:
Patientinnen und Patienten können, soweit es medizinisch sinnvoll ist, durch Ärztinnen bzw. Ärzte und Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten im Rahmen einer Telefonsprechstunde versorgt werden. Das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist nicht notwendig. Es kommt das Ersatzverfahren zur Anwendung.
Es handelt sich hierbei um eine zeitlich befristete Regelung vom 18. März 2020 bis zum 19. April 2020.
Weitere Infos zur Abrechnung finden Sie hier.Achtung! Diese Regelung musste wieder zurückgenommen werden. Bitte beachten Sie aktuellere Nachrichten zu diesem Thema!
23.03.2020