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Coronavirus: Durchführung von Psychotherapie und neuropsychologischer Therapie erleichtert

Um die psychotherapeutische Versorgung während der Coronavirus-Krise zu erleichtern, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einige Sonderregelungen beschlossen. Sie betreffen die Videosprechstunde und die Umwandlung von Gruppentherapien in Einzeltherapien. Die Regelungen gelten bis 30. Juni 2020 und betreffen die Psychotherapie und die Neuropsychologische Therapie.
 
Ab sofort bis zum 30. Juni 2020 gilt: 
  • Psychotherapeutische Sprechstunden per Video: in Ausnahmefällen möglich, z. B. wenn ein Aufsuchen der Praxis dem Patienten nicht zumutbar ist
  • Probatorische Sitzungen per Video: in Ausnahmefällen möglich, z. B. wenn ein Aufsuchen der Praxis dem Patienten nicht zumutbar ist
  • Gruppentherapie kann unbürokratisch in Einzeltherapie umgewandelt werden: für je eine bewilligte Gruppensitzung (100 Min.) darf je eine Einzelsitzung durchgeführt werden (50 Min.), formlose Anzeige bei der Krankenkasse erforderlich
  • Neuropsychologische Therapie: Probatorische Sitzungen dürfen auch in der Neuropsychologischen Therapie per Video durchgeführt werden.
Ausführliche Erläuterungen zu den neuen Regelungen und Hinweise zur Abrechnung finden Sie hier.

Foto: Pixabay

25.03.2020
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