Corona: Telefonische Beratung für Privatversicherte weiterhin möglich
Versicherte der privaten Krankenversicherung können während der zweiten Corona-Welle weiterhin längere telefonische Beratungen erhalten, wenn eine psychotherapeutische Behandlung dringend erforderlich, aber aufgrund der Pandemie in der Praxis oder per Videotelefonat nicht möglich ist. Darauf haben sich Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Verband der Privaten Krankenversicherung und Beihilfe in einer gemeinsamen Abrechnungsempfehlung verständigt.
Statt bisher 40 Minuten sind nur noch 30 Minuten Telefonberatung je Termin abrechenbar. Innerhalb eines Kalendermonats können seit Jahresbeginn bis zu viermal 30-minütige telefonische Beratungen erstattet werden. Diese leicht geänderte Sonderregelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 und ist bis zum 31. März 2021 befristet.
Die gemeinsame Abrechnungsempfehlung von BÄK, BPtK, PKV-Verband und Beihilfe finden Sie hier.
Statt bisher 40 Minuten sind nur noch 30 Minuten Telefonberatung je Termin abrechenbar. Innerhalb eines Kalendermonats können seit Jahresbeginn bis zu viermal 30-minütige telefonische Beratungen erstattet werden. Diese leicht geänderte Sonderregelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 und ist bis zum 31. März 2021 befristet.
Die gemeinsame Abrechnungsempfehlung von BÄK, BPtK, PKV-Verband und Beihilfe finden Sie hier.
06.01.2021