Corona: Telefonische Beratung für Privatversicherte erneut möglich
Versicherte der privaten Krankenversicherung können auch während der zweiten Corona-Welle erneut längere telefonische Beratungen erhalten, wenn aufgrund der Pandemie eine psychotherapeutische Behandlung in der Praxis oder per Videotelefonat nicht möglich ist. Darauf haben sich Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Verband der Privaten Krankenversicherung und Beihilfe in einer gemeinsamen Abrechnungsempfehlung verständigt.
Diese Sonderregelung gilt seit dem 17. November und ist zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Innerhalb eines Kalendermonats können danach bis zu viermal 40-minütige telefonische Beratungen erstattet werden. Diese Regelung galt bereits während der ersten Corona-Welle bis zum 31. Juli 2020.
Die Abrechnungsempfehlung finden Sie hier.
Diese Sonderregelung gilt seit dem 17. November und ist zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Innerhalb eines Kalendermonats können danach bis zu viermal 40-minütige telefonische Beratungen erstattet werden. Diese Regelung galt bereits während der ersten Corona-Welle bis zum 31. Juli 2020.
Die Abrechnungsempfehlung finden Sie hier.
18.11.2020