Corona-Sonderregelungen für Privatversicherte verlängert
Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) können während der Corona-Pandemie weiterhin unbürokratisch ihre psychotherapeutische Behandlung per Videotelefonat durchführen. Die entsprechenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe wurden bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Auch längere telefonische Beratungen können weiterhin durchgeführt werden, wenn eine psychotherapeutische Behandlung dringend erforderlich, aber aufgrund der Pandemie in der Praxis oder per Videotelefonat nicht möglich ist. Je Termin sind 30 Minuten Telefonberatung abrechenbar. Innerhalb eines Kalendermonats können bis zu viermal 30-minütige telefonische Beratungen erstattet werden.
Die Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwendiger Hygienemaßnahmen während der Corona-Pandemie nach Nummer 245 GOÄ analog wurde ebenfalls bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Berechnung der Analoggebühr nach Nummer 245 GOÄ ist weiterhin auch für Psychotherapeut*innen einmal je Sitzung zum 1,0-fachen Satz in Höhe von 6,41 Euro möglich. Voraussetzung hierfür ist der unmittelbare, persönliche Kontakt zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in. Link:
Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen von BÄK, BPtK, PKV-Verband und Beihilfe zu telemedizinischen Leistungen bei Erbringung im Rahmen der COVID-19-Pandemie und für längere telefonische Beratung sowie Analogabrechnungsempfehlung zu aufwendigen Hygienemaßnahmen
Auch längere telefonische Beratungen können weiterhin durchgeführt werden, wenn eine psychotherapeutische Behandlung dringend erforderlich, aber aufgrund der Pandemie in der Praxis oder per Videotelefonat nicht möglich ist. Je Termin sind 30 Minuten Telefonberatung abrechenbar. Innerhalb eines Kalendermonats können bis zu viermal 30-minütige telefonische Beratungen erstattet werden.
Die Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwendiger Hygienemaßnahmen während der Corona-Pandemie nach Nummer 245 GOÄ analog wurde ebenfalls bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Berechnung der Analoggebühr nach Nummer 245 GOÄ ist weiterhin auch für Psychotherapeut*innen einmal je Sitzung zum 1,0-fachen Satz in Höhe von 6,41 Euro möglich. Voraussetzung hierfür ist der unmittelbare, persönliche Kontakt zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in. Link:
Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen von BÄK, BPtK, PKV-Verband und Beihilfe zu telemedizinischen Leistungen bei Erbringung im Rahmen der COVID-19-Pandemie und für längere telefonische Beratung sowie Analogabrechnungsempfehlung zu aufwendigen Hygienemaßnahmen
18.03.2021