Corona-Sonderregelungen bis 31. März 2021 verlängert
Zahlreiche Sonderregelungen während der Corona-Pandemie wurden aufgrund der angespannten Infektionslage um drei Monate verlängert, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) meldet. Dazu gehören die Regelungen zur telefonischen Konsultation, Videosprechstunde und Erstattung von Portokosten. Auf die Verlängerung haben sich KBV und GKV-Spitzenverband diese Woche geeinigt. Die Sonderregelungen wären zu Jahresende ausgelaufen und gelten nun bis 31. März 2021.
Die telefonische Betreuung der Patienten ist somit auch im ersten Quartal 2021 umfassender berechnungsfähig – die entsprechende Regelung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gilt derzeit ebenfalls nur bis zum 31. Dezember 2020, eine Verlängerung analog zum Kollektivvertrag ist aber vorbereitet.
Zudem können Videosprechstunden weiterhin unbegrenzt durchgeführt werden, Fallzahl und Leistungsmenge sind nicht limitiert. Ebenfalls verlängert werden die zusätzlichen Einsatzmöglichkeiten der Videobehandlung in der Psychotherapeutischen Sprechstunde und bei probatorischen Sitzungen (auch neuropsychologische Therapie). Auch die funktionelle Entwicklungstherapie in der Sozialpsychiatrie ist weiterhin per Video möglich.
Die Portokosten für den postalischen Versand von bestimmten Folgeverordnungen und Überweisungsscheinen werden Ärzten weiter erstattet und nichtärztliche Praxisassistenten haben mehr Zeit für ihre Ausbildung und Refresher-Kurse.
Alle Sonderregelungen, die der Bewertungsausschuss bis zum 31. März verlängert hat, finden Sie in der Übersicht der KBV hier.
Die telefonische Betreuung der Patienten ist somit auch im ersten Quartal 2021 umfassender berechnungsfähig – die entsprechende Regelung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gilt derzeit ebenfalls nur bis zum 31. Dezember 2020, eine Verlängerung analog zum Kollektivvertrag ist aber vorbereitet.
Zudem können Videosprechstunden weiterhin unbegrenzt durchgeführt werden, Fallzahl und Leistungsmenge sind nicht limitiert. Ebenfalls verlängert werden die zusätzlichen Einsatzmöglichkeiten der Videobehandlung in der Psychotherapeutischen Sprechstunde und bei probatorischen Sitzungen (auch neuropsychologische Therapie). Auch die funktionelle Entwicklungstherapie in der Sozialpsychiatrie ist weiterhin per Video möglich.
Die Portokosten für den postalischen Versand von bestimmten Folgeverordnungen und Überweisungsscheinen werden Ärzten weiter erstattet und nichtärztliche Praxisassistenten haben mehr Zeit für ihre Ausbildung und Refresher-Kurse.
Alle Sonderregelungen, die der Bewertungsausschuss bis zum 31. März verlängert hat, finden Sie in der Übersicht der KBV hier.
15.12.2020