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Corona: Soforthilfe für Freiberufler*innen kann jetzt beantragt werden

Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen stehen allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbständigen und Angehörigen der Freien Berufe mit bis zu zehn Beschäftigten zur Verfügung. Auch Praxen Psychologischer Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen können Soforthilfen beantragen, soweit die Voraussetzung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge von Corona erfüllt ist. (Dies bedeutet, dass das Unternehmen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein darf, der Schaden muss nach dem 11. März 2020 eingetreten sein.)
Das Sofortprogramm für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler bietet Zuschüsse etwa für Miet- und Pachtkosten: Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können einmalig maximal 9.000 € erhalten, bei bis zu zehn Beschäftigten (jeweils Vollzeitäquivalente) stehen maximal 15.000 Euro für drei Monate zur Verfügung.

Mit den Zuschüssen soll die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller*innen gesichert werden, indem mit den Soforthilfen laufende Betriebskosten, wie Mieten, Kredite für Betriebsmittel, Leasingraten etc. beglichen werden können. Die Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden.

Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Informationen bietet auch das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hier.

In Rheinland-Pfalz wird dieses Programm der Bundesregierung ergänzt durch das Programm "Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz": Der Zukunftsfonds ergänzt die Zuschüsse des Bundes mit günstigen Sofortdarlehen für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten und erweitert die Soforthilfen auf Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten. Das Sofort-Darlehen des Landes kann zu einem späteren Zeitpunkt bei der Hausbank beantragt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Foto: Pixabay

31.03.2020
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