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Bundestag verabschiedet Bundesteilhabegesetz - Umstrittene 5 aus 9-Regelung gekippt

Der Bundestag hat am 1. Dezember 2016 in 2./3. Lesung das Bundesteilhabegesetz verabschiedet (BT-Drs. 18/9522). Die Koalitionsfraktionen hatten sich zum Teil der massiven Kritik angenommen und Änderungen am Gesetz vorgenommen.
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Regelung, wer Anspruch auf Eingliederungshilfe hat (§ 99 SGB IX - Entwurf). Die ursprüngliche Regelung, nach der willkürlich festgelegt wurde, dass ein Anspruch dann besteht, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung in fünf von neun Lebensbereichen vorliegt, wurde in dieser Form zurückgenommen. Vorerst soll die aktuell gültige Fassung des § 53 SGB XII und die Eingliederungshilfe-Verordnung beibehalten bleiben. 
Die Neuregelung des leistungsberechtigten Personenkreises in § 99 SGB IX soll erst 2023 in Kraft treten. Mit der neuen Regelung wird darauf verzichtet, dass eine bestimmte Anzahl von Lebensbereichen erheblich beeinträchtigt sein muss. Zudem wird klargestellt, dass auch Menschen mit "geistigen und seelischen" Behinderungen leistungsberechtigt sind. Bis zum Inkrafttreten sollen eine modellhafte Erprobung und eine wissenschaftliche Untersuchung erfolgen, um die Leistungsvoraussetzungen genauer zu bestimmen. "Die Anpassung der Regelung war notwendig", erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). "Es bleibt aber abzuwarten, wie die notwendigen Konkretisierungen ab 2023 aussehen."
Die BPtK hatte, wie viele andere Organisationen und Verbände auch, erhebliche Kritik am Gesetzentwurf geäußert und Änderungen gefordert. Sie begrüßt die Änderung, nach der die Leistungen der Eingliederungshilfe weiter gleichrangig neben den Leistungen der Pflegeversicherung stehen sollen.
Das Bundesteilhabegesetz ist zustimmungspflichtig. Der Bundesrat wird voraussichtlich im 2. Durchgang am 16. Dezember 2016 beraten. Das Gesetz, das eine komplette Systemänderung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen bringen soll, wird zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucksache 18/9522) finden Sie hier. Die Stellungnahme der BPtK zum Bundesteilhabegesetz vom 21. September 2016 finden Sie hier.

05.12.2016
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