Bundesregierung plant, neue psychoaktive Stoffe zu verbieten. BPtK sieht Chancen für eine neue Drogenpolitik
Die Bundesregierung will Erwerb, Besitz und Handel von psychoaktiven Substanzen verbieten. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/8579) vorgelegt, zu dem am 6. Juli 2016 eine Anhörung im Gesundheitsausschuss stattfand. Die BPtK begrüßt den Ansatz, neue psychoaktive Substanzen als gesundheitsgefährdende Stoffe einzuordnen sowie eine Kriminalisierung der Konsumenten zu vermeiden.
Zu den psychoaktiven Substanzen, die auch verharmlosend als "Legal Highs" bezeichnet werden, gehören Kräutermischungen, Badesalze, Dünger oder Raumlufterfrischer, deren Einnahme mit schweren und tödlichen Gesundheitsrisiken verbunden sein kann. Sie unterliegen weder dem Arzneimittel- noch dem Betäubungsmittelgesetz, weil ihre chemische Struktur geringfügig so verändert wurde, dass die neu entwickelten Präparate keinen gesetzlichen Regelungen mehr unterliegen. Die Regierung will mit dem Gesetzentwurf dieses "Katz-und-Maus-Spiel" mit den Herstellern beenden und erfasst deshalb erstmal auch gesamte Stoffgruppen. Chemisch handelt es sich beispielsweise um synthetische Cannabinoide, Phenethylamine und Cathinone.
Aus Sicht der BPtK wäre über diese neuen gesetzlichen Regelungen zu psychoaktiven Substanzen hinaus eine einheitliche Sucht- und Drogenpolitik erforderlich, die neben Präventionsstrategien auch verstärkt Maßnahmen der Schadensminimierung beinhaltet und die Konsumenten nicht kriminalisiert. Gegen Händler und Produzenten sollten dagegen wirksame Strategien eingesetzt werden, die die wirtschaftlichen und rechtlichen Anreize für die Herstellung und das Inverkehrbringen von Suchtstoffen verringern. Dazu gehört auch eine gesetzliche Gleichbehandlung von neuen psychoaktiven Substanzen und anderen Suchtstoffen, die einerseits Konsumenten, egal welcher Suchtstoffe, nicht kriminalisiert und andererseits einheitliche Strafrahmen für das Herstellen und Inverkehrbringen von Suchtmitteln vorsieht.
Zur Stellungnahme der BPtK vom 28. Juni 2016 gelangen Sie hier.
Zur Stellungnahme der BPtK vom 28. Juni 2016 gelangen Sie hier.
12.07.2016