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Bundesregierung gegen eine „Anti-Stress“-Verordnung

(BPtK-News) Obwohl in den letzten zehn Jahren der Anteil psychisch bedingter Fehltage am Arbeitsplatz deutlich zugenommen hat, sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit für verbindliche Vorschriften, wie Betriebe psychische Belastungen erkennen und vermeiden. Bei Lärm, unzureichendem Licht oder Toxinen gibt es dagegen detaillierte Vorgaben. Das ist der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN zu psychischen Belastungen in der Arbeitswelt zu entnehmen. Um Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen frühzeitig zu erkennen und vorzubeugen, reicht nach Ansicht der Bundesregierung das Instrumentarium der Gefährdungsbeurteilung aus. Dafür seien in den letzten Jahren umfangreiche Handreichungen und Empfehlungen entwickelt worden. Eine „Anti-Stress-Verordnung“, wie sie unter anderem von den Gewerkschaften gefordert wird, sei nicht notwendig. Vielmehr komme es drauf an, die Arbeit optimal an die Bedürfnisse und die Ressourcen der einzelnen Beschäftigten anzupassen.
Die Zunahme psychischer Belastungen in der Arbeitswelt sieht die Bundesregierung begründet in dem Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft, der allgegenwärtigen Verwendung moderner Kommunikationstechnologien, der zunehmenden Eigenverantwortung und fortlaufenden Beschleunigung von Arbeitsprozessen bei steigender Komplexität der Aufgaben sowie der Ausbreitung beruflicher Unsicherheit.
„Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung müssen künftig stärker auf psychische Belastungen am Arbeitsplatz fokussieren“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fest. „Hier besteht in vielen Betrieben Nachholbedarf. Je kleiner die Betriebe sind, desto seltener finden psychische Belastungen Beachtung in der Gefährdungsbeurteilung.“ Zur Antwort der Bundesregierung gelangen Sie hier.
18.09.2018
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