Bundesrat fordert Überprüfung der Bedarfsplanung: Psychisch kranke Menschen in der Versorgung benachteiligt
Der Bundesrat fordert eine regelmäßige Überprüfung der sogenannten Bedarfsplanung, mit der festgelegt wird, wie viele Ärzte und Psychotherapeuten zur ambulanten Behandlung gesetzlich Krankenversicherter zugelassen werden. Das geht aus der heute beschlossenen Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes hervor.
„Die BPtK begrüßt diese Forderung des Bundesrats“, betont Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Der Bundesrat hat erkannt, was diese „Bedarfsplanung“ für psychisch kranke Menschen bedeutet, die händeringend einen Behandlungsplatz suchen – oft vergeblich. Jetzt ist es aber auch Zeit, daraus Konsequenzen zu ziehen.“ Die BPtK fordert, mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz die in der Vergangenheit begangenen Fehler der Bedarfsplanung zu korrigieren.
Im Bereich der Psychotherapie ist die ambulante Versorgung mangelhaft. Psychisch kranke Menschen warten in Deutschland derzeit im Durchschnitt über drei Monate auf ein erstes Gespräch beim Psychotherapeuten. Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme daher auch auf die deutliche Diskrepanz bei der psychotherapeutischen Versorgung zwischen der Bedarfsplanung, die rechnerisch eine Überversorgung aufweist, und der tatsächlichen Versorgungssituation mit langen Wartezeiten.
In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat außerdem, die mit dem Gesetzesentwurf geplante Regelung zum weiteren Abbau von Praxissitzen für Psychotherapeuten bis 2018 auszusetzen.
Zur Stellungnahme des Bundesrates zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz gelangen Sie hier.
06.02.2015