BPtK-Symposium zur Reform des Psychotherapeutengesetzes: Weiterbildung nach der Approbation sicherstellen
BPtK-News: Der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung wachse stetig. Daher sei es richtig, die Psychotherapeutenausbildung auf den heutigen Stand zu bringen und sie an die Anforderungen und den Bedarf in der Versorgung anzupassen. Mit dieser Analyse wandte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einer Videobotschaft an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Symposiums der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zur Reform des Psychotherapeutengesetzes am 26.06.2018 in Berlin. Er wolle die Reform daher möglichst früh in der Legislaturperiode abschließen und dafür könne das Symposium einen wichtigen Input liefern.
Forderung der Psychotherapeutenschaft: Ein Approbationsstudium mit Fachweiterbildung
BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz erläuterte, dass die Psychotherapeutenausbildung künftig wie bei anderen Heilberufen aus einem Studium mit anschließender Approbation und einer Weiterbildung bestehen soll. Durch diese Strukturreform könne einerseits die heutige prekäre finanzielle und rechtliche Situation der Ausbildungsteilnehmer nach dem Studium beendet werden. Anderseits könne der bundeseinheitliche Berufszugang wiederhergestellt werden, der durch die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen nicht mehr gegeben ist. Schließlich sei die Reform auch notwendig, um die Qualifikation der Psychotherapeuten an die wachsenden und veränderten Anforderungen der ambulanten, stationären und auch institutionellen Versorgung anzupassen. Diese Notwendigkeit sehe auch die Bundesregierung und die Gesundheitsministerkonferenz, die sich beide für ein Studium mit anschließender Approbation und eine Weiterbildung ausgesprochen hätten.
Dabei ständen bisher die Konzeption des Studiums und der Approbation im Vordergrund. Das heutige BPtK-Symposium nehme nun vor allem die Weiterbildung und die dafür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen in den Blick. Die Weiterbildung müsse zusammen mit dem Studium und der Approbation geregelt werden. Nur wenn beides gelinge, werde es auch in Zukunft gut qualifizierte Psychotherapeuten für die Versorgung psychisch kranker Menschen geben. Im Studium bis zum akademischen Heilberuf
Das Psychotherapeutengesetz vor 20 Jahren sei ein Meilenstein für die Versorgung psychisch kranker Menschen, betonte BPtK-Vorstand Dr. Nikolaus Melcop. Seither könnten sich psychisch kranke Menschen direkt an einen Psychotherapeuten wenden und seither sei auch klar, wer über die dafür notwendige Qualifikation verfüge. Das Gesetz müsse sowohl die großen Webfehler beheben als auch den Anforderungen einer sich verändernden Versorgung angepasst werden. Dazu gehörten insbesondere eine breitere Heilkundeerlaubnis und eine größere Offenheit für die Fortschritte in der Beratung und Behandlung von psychisch kranken Menschen. Das reformierte Gesetz müsse schließlich für Jahrzehnte Bestand haben. Es müsse zum Beispiel ermöglichen, die Versorgung besser multiprofessionell zu koordinieren und daran die Aufgabenverteilung zwischen den Berufen anzupassen. Die Profession fordere deshalb eine Erprobungsklausel im Gesetz, um insbesondere auf sich ändernde Versorgungsbedarfe reagieren zu können. Weiter setze man sich dafür ein, auch künftig gemeinsam mit Ärzten den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie beizubehalten, der über die wissenschaftliche Anerkennung von psychotherapeutischen Verfahren und Methoden entscheidet. Außerdem könne er mit dazu beizutragen, die Einheit der Psychotherapie zu erhalten. Ausreichende Praxiserfahrungen für die Approbation
Dr. Andrea Benecke, BPtK-Vorstand und Vizepräsidentin der LPK RLP, erläuterte das Notwendige, aber auch Machbare eines künftigen Approbationsstudiums, schließlich müsse das Studium trotz der hohen Anforderungen studierbar bleiben. Zum Notwendigen gehöre, dass das Studium neben den theoretischen Grundlagen aus Psychologie, (Sozial-)Pädagogik und Medizin so viel klinische Kompetenz vermittele, dass Absolventen psychische Erkrankungen diagnostizieren und Basisinterventionen durchführen können. Sie müssten aber vor allem ihre eigenen Grenzen kennen, insbesondere hinsichtlich der selbstständigen Anwendung von Psychotherapieverfahren, die erst in der Weiterbildung vermittelt würde. Die notwendige praktische Erfahrung für eine Approbation sollte künftig vor allem in einem Praxissemester erworben werden. Dr. Benecke betonte, es sei außerdem essenziell, dass die Absolventen mit der Approbation selbstständig wissenschaftlich arbeiten können. Diese Fähigkeit sei Voraussetzung für eine kritische Hinterfragung der eingesetzten Methoden, der Weiterentwicklung der Psychotherapie insgesamt und könne nicht in der Weiterbildung nachgeholt werden. [...] Den vollständigen Bericht der BPtK über das Symposium mit vielen Fotos finden Sie hier. Downloads:
BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz erläuterte, dass die Psychotherapeutenausbildung künftig wie bei anderen Heilberufen aus einem Studium mit anschließender Approbation und einer Weiterbildung bestehen soll. Durch diese Strukturreform könne einerseits die heutige prekäre finanzielle und rechtliche Situation der Ausbildungsteilnehmer nach dem Studium beendet werden. Anderseits könne der bundeseinheitliche Berufszugang wiederhergestellt werden, der durch die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen nicht mehr gegeben ist. Schließlich sei die Reform auch notwendig, um die Qualifikation der Psychotherapeuten an die wachsenden und veränderten Anforderungen der ambulanten, stationären und auch institutionellen Versorgung anzupassen. Diese Notwendigkeit sehe auch die Bundesregierung und die Gesundheitsministerkonferenz, die sich beide für ein Studium mit anschließender Approbation und eine Weiterbildung ausgesprochen hätten.
Dabei ständen bisher die Konzeption des Studiums und der Approbation im Vordergrund. Das heutige BPtK-Symposium nehme nun vor allem die Weiterbildung und die dafür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen in den Blick. Die Weiterbildung müsse zusammen mit dem Studium und der Approbation geregelt werden. Nur wenn beides gelinge, werde es auch in Zukunft gut qualifizierte Psychotherapeuten für die Versorgung psychisch kranker Menschen geben. Im Studium bis zum akademischen Heilberuf
Das Psychotherapeutengesetz vor 20 Jahren sei ein Meilenstein für die Versorgung psychisch kranker Menschen, betonte BPtK-Vorstand Dr. Nikolaus Melcop. Seither könnten sich psychisch kranke Menschen direkt an einen Psychotherapeuten wenden und seither sei auch klar, wer über die dafür notwendige Qualifikation verfüge. Das Gesetz müsse sowohl die großen Webfehler beheben als auch den Anforderungen einer sich verändernden Versorgung angepasst werden. Dazu gehörten insbesondere eine breitere Heilkundeerlaubnis und eine größere Offenheit für die Fortschritte in der Beratung und Behandlung von psychisch kranken Menschen. Das reformierte Gesetz müsse schließlich für Jahrzehnte Bestand haben. Es müsse zum Beispiel ermöglichen, die Versorgung besser multiprofessionell zu koordinieren und daran die Aufgabenverteilung zwischen den Berufen anzupassen. Die Profession fordere deshalb eine Erprobungsklausel im Gesetz, um insbesondere auf sich ändernde Versorgungsbedarfe reagieren zu können. Weiter setze man sich dafür ein, auch künftig gemeinsam mit Ärzten den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie beizubehalten, der über die wissenschaftliche Anerkennung von psychotherapeutischen Verfahren und Methoden entscheidet. Außerdem könne er mit dazu beizutragen, die Einheit der Psychotherapie zu erhalten. Ausreichende Praxiserfahrungen für die Approbation
Dr. Andrea Benecke, BPtK-Vorstand und Vizepräsidentin der LPK RLP, erläuterte das Notwendige, aber auch Machbare eines künftigen Approbationsstudiums, schließlich müsse das Studium trotz der hohen Anforderungen studierbar bleiben. Zum Notwendigen gehöre, dass das Studium neben den theoretischen Grundlagen aus Psychologie, (Sozial-)Pädagogik und Medizin so viel klinische Kompetenz vermittele, dass Absolventen psychische Erkrankungen diagnostizieren und Basisinterventionen durchführen können. Sie müssten aber vor allem ihre eigenen Grenzen kennen, insbesondere hinsichtlich der selbstständigen Anwendung von Psychotherapieverfahren, die erst in der Weiterbildung vermittelt würde. Die notwendige praktische Erfahrung für eine Approbation sollte künftig vor allem in einem Praxissemester erworben werden. Dr. Benecke betonte, es sei außerdem essenziell, dass die Absolventen mit der Approbation selbstständig wissenschaftlich arbeiten können. Diese Fähigkeit sei Voraussetzung für eine kritische Hinterfragung der eingesetzten Methoden, der Weiterentwicklung der Psychotherapie insgesamt und könne nicht in der Weiterbildung nachgeholt werden. [...] Den vollständigen Bericht der BPtK über das Symposium mit vielen Fotos finden Sie hier. Downloads:
- Gutachten Dr. Rainer Hess: rechtliche Rahmenbedingungen einer psychotherapeutischen Weiterbildung
- Vortrag von Herrn Dr. Nikolaus Melcop: zentrale Regelungen des Psychotherapeutengesetzes
- Vortrag von Frau Dr. Andrea Benecke: Anforderungen an das Approbationsstudium
- Vortrag von Herrn Peter Lehndorfer: Weiterbildung für ambulante psychotherapeutische Versorgung
- Vortrag von Herrn Dr. Dietrich Munz: Weiterbildung für stationäre psychotherapeutische Versorgung
- Vortrag von Herrn Wolfgang Schreck: Weiterbildung in institutionellen Bereichen
- Vortrag von Herrn Dr. Rainer Hess: psychotherapeutische Weiterbildung: Gestaltung des sozialrechtlichen Rahmens
04.07.2018