BPtK: "Patient*innen sind keine Versuchskaninchen"
(BPtK-Meldung) Die Verordnung, die das Bundesgesundheitsministerium zur Zulassung digitaler Gesundheitsanwendungen vorgelegt hat, stellt nicht sicher, dass diese überhaupt nachweislich wirksam sind, warnt die BPtK. Für Gesundheits-Apps, die zur Behandlung von psychischen Erkrankungen dienen, ist ein solcher Nachweis durch klinische Studien mit Kontrollgruppe aber unbedingt erforderlich. „Wie bei Arzneimitteln auch, darf von diesen grundlegenden Standards, die die Patientensicherheit gewährleisten, nicht abgewichen werden“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Der Nachweis der Wirksamkeit darf auf keinen Fall nachträglich und damit nach einer Zulassung erfolgen. „Unsere Patient*innen sind keine Versuchskaninchen“, betont Munz. „Die Patientensicherheit muss auch bei Gesundheits-Apps höchste Priorität bekommen.“
„Wenn eine Patient*in therapeutische Übungen leistet, die gar nicht oder zu wenig wirken, verstärkt dies ihren Eindruck, z. B. nicht gegen ihre depressiven Stimmungen anzukommen“, erläutert BPtK-Präsident Munz. „Für einen depressiv kranken Menschen ist es meist eine erhebliche Anstrengung, sich trotz seiner überwältigenden Gefühle der Niedergeschlagenheit und Antriebslosigkeit psychotherapeutisch behandeln zu lassen. Misserfolge durch nicht wirksame Apps untergraben diese Therapiemotivation und können zu einer substanziellen Verschlechterung der Erkrankung führen.“
Die BPtK begrüßt, dass Patient*innen, Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen künftig in einem Online-Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nachschlagen können, welche Gesundheits-Apps verordnet werden können. Ein solches Verzeichnis muss eine maßgebliche Orientierung für die Nutzung von Apps in psychotherapeutischen Behandlungen sein. „Deshalb dürfen in dieses amtliche Verzeichnis nur sichere und wirksame Gesundheits-Apps aufgenommen werden“, fordert Munz. „Ansonsten wecken wir ernste und wesentliche Zweifel daran, dass die Digitalisierung des Gesundheitssystems tatsächlich am Nutzen unserer Patient*innen orientiert ist.“ Einen Artikel zu den unterschiedlichen Reaktionen auf die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplanten Nachweise für Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen mit dem Titel "Ärzte und Kassen bewerten Vorgaben für Apps kritisch", der am 19. Februar 2020 auf aerzeteblatt.de veröffentlicht wurde, finden Sie hier.
„Wenn eine Patient*in therapeutische Übungen leistet, die gar nicht oder zu wenig wirken, verstärkt dies ihren Eindruck, z. B. nicht gegen ihre depressiven Stimmungen anzukommen“, erläutert BPtK-Präsident Munz. „Für einen depressiv kranken Menschen ist es meist eine erhebliche Anstrengung, sich trotz seiner überwältigenden Gefühle der Niedergeschlagenheit und Antriebslosigkeit psychotherapeutisch behandeln zu lassen. Misserfolge durch nicht wirksame Apps untergraben diese Therapiemotivation und können zu einer substanziellen Verschlechterung der Erkrankung führen.“
Die BPtK begrüßt, dass Patient*innen, Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen künftig in einem Online-Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nachschlagen können, welche Gesundheits-Apps verordnet werden können. Ein solches Verzeichnis muss eine maßgebliche Orientierung für die Nutzung von Apps in psychotherapeutischen Behandlungen sein. „Deshalb dürfen in dieses amtliche Verzeichnis nur sichere und wirksame Gesundheits-Apps aufgenommen werden“, fordert Munz. „Ansonsten wecken wir ernste und wesentliche Zweifel daran, dass die Digitalisierung des Gesundheitssystems tatsächlich am Nutzen unserer Patient*innen orientiert ist.“ Einen Artikel zu den unterschiedlichen Reaktionen auf die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplanten Nachweise für Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen mit dem Titel "Ärzte und Kassen bewerten Vorgaben für Apps kritisch", der am 19. Februar 2020 auf aerzeteblatt.de veröffentlicht wurde, finden Sie hier.
20.02.2020