BPtK News: Psychische Gesundheit in Unternehmen fördern
Typische Beratungsanlässe sind sowohl private Sorgen, wie z. B. familiäre oder finanzielle Probleme als auch Probleme am Arbeitsplatz, wie z. B. Konflikte mit Vorgesetzten oder das Gefühl des Ausgebranntseins (Burnout). Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat deshalb mit Unterstützung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) eine Checkliste für Mitarbeiterberatungsprogramme (engl.: Employee Assistance Programs; EAP) herausgegeben, mit denen Unternehmen besser zwischen den Dienstleistern auswählen können.
Bei psychischen Beschwerden sollte zügig geklärt werden, ob einer psychischen Erkrankung vorgebeugt werden muss oder ob bereits eine Behandlung notwendig ist. Bei niedergelassenen Psychotherapeuten müssen Versicherte oft monatelang auf einen ersten Termin für eine diagnostische Abklärung warten. Externe EAP-Dienstleister ermöglichen häufig einen viel schnelleren Kontakt – für sie gibt es jedoch keine Qualitätsstandards oder Gütesiegel, die garantieren, dass dabei die allgemein anerkannten Standards im deutschen Gesundheitswesen eingehalten werden, stellt BPtK-Präsident Richter fest.
Auch ein externer Dienstleister muss auf ausreichende Qualifikationen seiner Mitarbeiter oder Kooperationspartner achten. Bei Verdacht auf eine psychische Erkrankung muss die Abklärung durch Psychotherapeuten oder entsprechend qualifizierte Fachärzte erfolgen. Wird eine psychische Erkrankung diagnostiziert, sollte rasch eine Behandlung durch Fachärzte und Psychotherapeuten vermittelt werden. Gefährdete, aber noch nicht erkrankte Mitarbeiter benötigen weitergehende Beratung, angeleitete Selbsthilfeprogramme oder Kontakt zu Selbsthilfegruppen sowie Präventionsangebote, die von Entspannung und körperlicher Aktivität bis hin zu gezielten psychotherapeutischen Interventionen reichen können.
Mit der BPtK-Checkliste sollen Unternehmen EAP-Anbieter finden, die Mitarbeiter so beraten und betreuen, dass sich aus psychischen Krisen oder Burnout-Beschwerden keine behandlungsbedürftigen oder letztlich sogar chronische Krankheiten entwickeln“, erklärt BPtK-Präsident Richter. <link fileadmin pdf-news _blank herunterladen der datei>EAP Checkliste für Unternehmen
Bei psychischen Beschwerden sollte zügig geklärt werden, ob einer psychischen Erkrankung vorgebeugt werden muss oder ob bereits eine Behandlung notwendig ist. Bei niedergelassenen Psychotherapeuten müssen Versicherte oft monatelang auf einen ersten Termin für eine diagnostische Abklärung warten. Externe EAP-Dienstleister ermöglichen häufig einen viel schnelleren Kontakt – für sie gibt es jedoch keine Qualitätsstandards oder Gütesiegel, die garantieren, dass dabei die allgemein anerkannten Standards im deutschen Gesundheitswesen eingehalten werden, stellt BPtK-Präsident Richter fest.
Auch ein externer Dienstleister muss auf ausreichende Qualifikationen seiner Mitarbeiter oder Kooperationspartner achten. Bei Verdacht auf eine psychische Erkrankung muss die Abklärung durch Psychotherapeuten oder entsprechend qualifizierte Fachärzte erfolgen. Wird eine psychische Erkrankung diagnostiziert, sollte rasch eine Behandlung durch Fachärzte und Psychotherapeuten vermittelt werden. Gefährdete, aber noch nicht erkrankte Mitarbeiter benötigen weitergehende Beratung, angeleitete Selbsthilfeprogramme oder Kontakt zu Selbsthilfegruppen sowie Präventionsangebote, die von Entspannung und körperlicher Aktivität bis hin zu gezielten psychotherapeutischen Interventionen reichen können.
Mit der BPtK-Checkliste sollen Unternehmen EAP-Anbieter finden, die Mitarbeiter so beraten und betreuen, dass sich aus psychischen Krisen oder Burnout-Beschwerden keine behandlungsbedürftigen oder letztlich sogar chronische Krankheiten entwickeln“, erklärt BPtK-Präsident Richter. <link fileadmin pdf-news _blank herunterladen der datei>EAP Checkliste für Unternehmen
07.05.2013