BPtk-News: Patientenrechtegesetz: BPtK fordert durchsetzbares Recht auf rechtzeitige Behandlung
Damit bekäme der Patient die Möglichkeit, bei zu langen Wartezeiten selbst aktiv zu werden, erläutert BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. Nach Erfahrungen der BPtK werden Anträge auf Kostenerstattung von den Krankenkassen immer häufiger mit bürokratischen Anforderungen versehen, langsamer bearbeitet oder grundsätzlich erst einmal abgelehnt. Derzeit gibt es zwar einen Anspruch auf Kostenerstattung, das Verfahren ist aber nicht gesetzlich geregelt. Es bleibt daher den Krankenkassen überlassen, wie sie die Anträge bearbeiten.
Privat Versicherte
Die BPtK fordert außerdem Mindeststandards für die Behandlung in der privaten Krankenversicherung festzulegen. Vielen privat Versicherten bleibt das Recht auf eine Psychotherapie vorenthalten, obwohl Psychotherapie allein oder in Kombination mit Medikamenten bei psychischen Erkrankungen nach evidenzbasierten Leitlinien das Mittel der Wahl ist. „Die privaten Krankenversicherungen gewährleisten ihren Versicherten seit Jahrzehnten nicht das erforderliche Mindestangebot für eine angemessene Behandlung, obwohl psychische Erkrankungen fast jeden treffen können“, erläutert BPtK-Präsident Richter. Innerhalb eines Jahres erkrankt mehr als jeder Vierte an einer seelischen Erkrankung.
19.01.2012/sr
Privat Versicherte
Die BPtK fordert außerdem Mindeststandards für die Behandlung in der privaten Krankenversicherung festzulegen. Vielen privat Versicherten bleibt das Recht auf eine Psychotherapie vorenthalten, obwohl Psychotherapie allein oder in Kombination mit Medikamenten bei psychischen Erkrankungen nach evidenzbasierten Leitlinien das Mittel der Wahl ist. „Die privaten Krankenversicherungen gewährleisten ihren Versicherten seit Jahrzehnten nicht das erforderliche Mindestangebot für eine angemessene Behandlung, obwohl psychische Erkrankungen fast jeden treffen können“, erläutert BPtK-Präsident Richter. Innerhalb eines Jahres erkrankt mehr als jeder Vierte an einer seelischen Erkrankung.
19.01.2012/sr
06.05.2013