BPtK: Kein Ausbau der Kassenberatung im Digitalen Versorgung-Gesetz
(BPtk) Krankenkassen setzen Versicherte unter Druck und informieren schlecht. Wie die Unabhängige Patientenberatung Deutschland in ihrem jüngsten Jahresbericht 2018 erneut feststellt, bedrängen Krankenkassen ihre Versicherten, insbesondere wenn sie lange arbeitsunfähig sind und Krankengeld beziehen. Wenn es nach Gesundheitsminister Jens Spahn geht, sollen Kassen noch massiver gegen kranke Versicherte vorgehen und sich in ärztliche und psychotherapeutische Belange einmischen können. Nach dem Digitalen Versorgung-Gesetz, das gestern im Bundeskabinett verabschiedet wurde, können Krankenkassen künftig zum Beispiel Versicherten, die wegen einer Depression krankgeschrieben sind, eine Gesundheits-App empfehlen, ohne dass zuvor ein Psychotherapeut oder Arzt prüfen konnte, ob diese App überhaupt für den Versicherten geeignet ist.
„Solche Querschüsse durch Krankenkassen können schnell mehr schaden als nutzen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fest. „Außerdem missbrauchen Krankenkassen ihre Beratungstätigkeit immer wieder, um Druck insbesondere auf Menschen, die lange krank oder arbeitsunfähig sind, auszuüben.“ Krankenkassen im Wettbewerb neigen dazu, Versicherte, die mehr Leistungen benötigen als andere, auszusortieren. „Vor allem beim Krankengeld zeigen Krankenkassen immer wieder, wie schlecht und einseitig sie beraten“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Das Patientenwohl bleibt dabei auf der Strecke.“
Kritik an der Beratungstätigkeit der Kassen kommt auch vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Er rügt in seinem Tätigkeitsbericht, dass rund zwei Jahre nach Einführung der gesetzlichen Grundlage für das Krankengeldfallmanagement die datenschutzkonforme Umsetzung durch die Krankenkassen noch auf sich warten ließe.
„Solche Querschüsse durch Krankenkassen können schnell mehr schaden als nutzen“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fest. „Außerdem missbrauchen Krankenkassen ihre Beratungstätigkeit immer wieder, um Druck insbesondere auf Menschen, die lange krank oder arbeitsunfähig sind, auszuüben.“ Krankenkassen im Wettbewerb neigen dazu, Versicherte, die mehr Leistungen benötigen als andere, auszusortieren. „Vor allem beim Krankengeld zeigen Krankenkassen immer wieder, wie schlecht und einseitig sie beraten“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Das Patientenwohl bleibt dabei auf der Strecke.“
Kritik an der Beratungstätigkeit der Kassen kommt auch vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Er rügt in seinem Tätigkeitsbericht, dass rund zwei Jahre nach Einführung der gesetzlichen Grundlage für das Krankengeldfallmanagement die datenschutzkonforme Umsetzung durch die Krankenkassen noch auf sich warten ließe.
11.07.2019